Die Frage mit der Sinnhaftigkeit des Leinenzwangs während der BuS wurde hier im Forum schon oft diskutiert - bin leider gerade mit dem falschen Gerät online und kann's nicht verlinken. ![]()
In Kurzfassung: Wenn es darum geht, zu sanktionieren, dass Hundehalter ihren Hund unkontrolliert hetzten, jagen, stöbern lassen, reicht das 'normale' nieders. Hundegesetz aus, um das verbieten und ahnden zu können, da ist nämlich genau festgelegt, dass wildernde Hunde ganzjährig (!) an der Leine zu führen sind und der Hund sich jederzeit im Einflussbereich seines Hundeführers bewegen und unter Kontrolle stehen muss.
Geht's darum, dass Bodenbrüter und Co. geschützt werden sollen, verfehlt der Leinenzwang aber auch seinen Zweck - ich könnte, wenn ich rücksichtslos wäre und mir die Tierwelt egal wäre (oder wenn ich's einfach nicht besser wüsste) mit angeleintem Hund fröhlich durch's Unterholz und über Brachflächen latschen und würde mich dabei sogar gesetzeskonform verhalten - während jemand, der mit erzogenem, den Weg nicht verlassenden, leinenlosen Hund auf dem Weg steht, eine Ordnungswidrigkeit begeht. Bisschen schräg, finde ich. ![]()
Wirklich sinnvoll wäre es, den dusseligen Pauschal-Leinenzwang für die Zeit abzuschaffen, stattdessen eine Auf-dem-Weg-bleiben-Pflicht einzuführen, die für alle gilt (also auch für Waldkindergartengruppen auf Ausflug, querfeldein fahrende Mountainbiker, etc.) und Wildruhezonen, d.h. Waldgebiete, die in dieser Zeit einfach von überhaupt niemandem betreten werden dürfen und wohin sich das Wild zurückziehen kann, auszuweiten.