mal blöd gefragt aber was nützt eine Genehmigung? Wenn es zu Beschwerden kommt dann ist man als HH ja sowieso in Schwierigkeiten ob Erlaubnis oder nicht.
Wenn du eine schriftliche Erlaubnis hast, einen Hund zu halten, wird – bei Beschwerden anderer Nachbarn o.ä. – i.d.R. abgewogen: Worüber genau wird sich beschwert? Ist das berechtigt, kann man irgendwie Abhilfe schaffen? Kann ein Kompromiss gefunden werden? Da man ja schriftlich zugesichert bekommen hat, dass man den Hund halten darf, darf man da bis zu einem gewissen Grad auch drauf vertrauen (grobe Störungen durch den Hund für die Nachbarn jetzt natürlich nicht eingeschlossen) und hat sozusagen ein "berechtigtes Interesse". D.h. das Interesse des Hundehalters an der Haltung und das Interesse des Nachbarn werden gegenüber gestellt.
Wenn man nix Schriftliches in der Hand halt und den Hund quasi in der Hoffung auf stillschweigende Duldung angeschafft hat, hat man dieses berechtigte Interesse nicht, weil man sich ja nicht darauf berufen kann, dass man darauf vertrauen konnte, dass Hundehaltung in Ordnung ist. Da flattert einem dann erfahrungsgemäß seeehr viel schneller eine Kündigung ins Haus.
Wie gesagt, wenn der Hund wirklich massiv stört, bringt einem auch eine schriftliche Erlaubnis nix. Aber gerade bei Nachbarn, die einfach nur gerne stänkern, obwohl nix ist, und ähnlichen nervenzehrenden Kleinigkeiten ist eine schriftliche Erlaubnis wirklich sinnvoll.
Da sprichst Du was wichtiges an. Genau das ist nämlich durchaus desöfteren der Fall. Daher ist es nicht unüblich, dass in einem Mehrfamilienhaus zwei Parteien Hunde haben und die restlichen sechs nicht, obwohl zwei weitere gerne würden
.
So ist's bei uns auch. Die Wohnung, in der ich wohne, gehört einem privaten Vermieter, der den Hund kennengelernt hat, ihn prima fand
und mir die Erlaubnis zur Haltung schriftlich im Mietvertrag gestattet.
Einige der anderen Wohnungen im gleichen Haus gehören einer Gesellschaft – die erlaubt Hundehaltung nicht (und findet dafür individuelle Gründe für jede Wohnung, was dazu führt, dass das Verbot rechtlich okay ist
). Gleiches Haus – Hundehaltung mal möglich/überhaupt kein Problem, mal verboten.