ZitatWas genau besagt denn nun dieses neue Gesetz zur Tierhaltung in Mieträumen?
Es ist keine generelle Erlaubnis, Hunde zu halten, das ist mir schon klar, wo jedoch liegen die Grenzen? Wann genau darf der Vermieter Nein zu einem Hund sagen und wo darf ich von dem neuen Gesetz Gebrauch machen?
Einer der wichtigsten Unterschiede liegt in der Formulierung des Mietvertrags. Wenn in deinem Vertrag eine Klausel enthalten ist, die die Hundehaltung grundsätzlich und für alle Mietparteien verbietet, ist das nicht mehr rechtmäßig. Bei einer Formulierung wie "Hundehaltung in Absprache mit dem Vermieter" wird's spannend...
Dein Vermieter muss jetzt Gründe anführen, warum dir die Hundehaltung nicht erlaubt wird. Beispiele dafür wären z.B. dass die Wohnungsgröße nicht ausreichend ist, dass vor deinem Einzug frisches Parkett verlegt wurde, dass die Haltung eines Listenhundes den anderen Mietern nicht zumutbar ist, usw. Ob diese Gründe "gut genug" sind und dazu taugen, dir tatsächlich die Hundehaltung zu verbieten, müsste im Ernstfall ein Gericht entscheiden.
Deshalb würde ich es an deiner Stelle nicht darauf ankommen lassen und entweder ein ruhiges Gespräch mit dem Vermieter suchen, in dem du ihm die geplante Hunderasse vorstellst und erklärst, wie lange der Hund alleine wäre, bzw. wie du ihn betreuen lassen willst (Eine der Hauptängste von Vermietern ist häufig, dass der Hund heulend/bellend in der Wohnung hockt, während der Besitzer weg ist.) und dass du eine Hundeschule besuchen wirst - oder, wenn das keinen Erfolg hat, in eine andere Wohnung umzuziehen, wo du gleich von Anfang an die Tierhaltungserlaubnis in den Mietvertrag aufnimmst.
Hier, hier und hier gibt's mehr Infos und hier den Originaltext des Urteils.
Und in diesem Artikel werden ein paar mögliche Abwägungen und Gründe aufgezählt.
PS: Ein neues Gesetz ist das übrigens nicht, nur ein Leiturteil des BHG. ![]()