ein Qualzuchtmerkmal ist ja nicht nur gewollt, sondern wenn die Zucht einer Rasse Leiden beinhaltet, bzw eben Leiden durch die Zucht entstehen kann, wie zb beim Cavalier Syringomyelia. Das ist sicherlich nicht gewollt, aber eben eine "Begleiterscheinung" und somit ein Qualzuchtmerkmal
Jain. Jemand korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber bislang hatte ich das immer so abgespeichert:
Krankheit = tritt ungewollt innerhalb einer Population auf, ist nicht an ein bestimmtes (optisches) Merkmal geknüpft, das züchterisch gewollt und/oder verstärkt wird; Züchter bemühen sich nach bestem Wissen und Gewissen, die Krankheit nicht auftreten zu lassen, Erbgang häufig unklar oder noch nicht hinlänglich erforscht, was zu 'plötzlichem' Auftreten führen kann (Beispiel: Epilepsie, DCM, HD, ect.)
Qualzucht = züchterisch bewusst herbeigeführtes/verstärktes/in Kauf genommenes Merkmal, das direkt an Leiden/Schmerzen für das betreffende Tier gekoppelt ist, das aber trotzdem als erstrebenswertes Ziel von Züchtern beibehalten wird (Beispiel: extreme Kurzschnäuzigkeit mit den bekannten daraus resultierenden Problemen, extreme Faltenbildung mit ebensolchen, und eben auch der Kindchenschema-Kopf des Cavaliers, der Syringomyelie hervorruft).
Mag sein, das ich mich irre
was die Richtigkeit der Definition angeht – dann, wie gesagt, gerne verbessern! –, aber besonders im Rahmen einer Diskussion darüber, welche Verantwortung Käufer und Züchter von (Rasse-)Hunden haben, finde ich irgendeine Unterscheidung dieser Art der Begrifflichkeiten enorm wichtig.