ja, das sind standardverträge.
du bist nicht eigentümer des tieres. willst du den hund zb. abgeben so muss er an die tierschutzorganisation abgegeben werden. das finde ich total ok.
das mit der kastration kommt daher dass die tierschutzorganisation nicht will dass sich die tiere vermehren. bei vielen ts-hunden macht dies total sinn, die sind oft schon genetisch für eher schwieriges verhalten vorbelastet. trotzdem: ein fehlen einer kastration bedeutet ja nicht dass dein hund nachwuchs kriegt. die klausel ist übrigens gerichtlich nicht rechtens.
ja, die tierschutzorganisation darf sich ein bild über die verfassung des hundes machen. bei unseren letzten 2 hunden war es so dass wir, natürlich vorangekündigt, einmal besuch bekamen und sich die organisation in den ersten 6 monaten etwa 2 mal nach der verfassung des hundes telefonisch informiert haben (gilt auch als wichtige info für die organisation).
mit einer vertrauenswürdigen organisation kann man aber reden...