Ich hab da mal eine Frage zu Leinen- und Maulkorbzwang, die mir hier beim Lesen kam: das Ordnungsamt ist glaub ich die Stelle, die das wenn, dann kontrollieren kann. Aber: besteht eigentlich rechtlich auch eine Verpflichtung, diesen Kontrollen tatsächlich auch nachzukommen, also gibts Vorschriften, zB wie oft wann wo in der Stadt xy kontrolliert werden sollte, wie viel Personal dafür zur Verfügung stehen könnte etc.? Wo ist das, wenn, denn geregelt?
Mein Hintergedanke: wenn da nirgendwo wirklich eine Verpflichtung besteht, oder ein Umfang vorgeschrieben ist, wird man u.U. in den Behörden an entsprechenden Stellen vlt. auch nicht ausreichend Mittel für diese Kontrollen zu Verfügung eingeplant und zugewiesen bekommen, und dann könnte das Unglück seinen Lauf nehmen..... Also quasi mehr und konkreter als nur "das Ordnungsamt ist zuständig für das Verhängen des Leinenzwangs".
Und wenn das nicht konkreter geregelt sein sollte, wäre diese Waffe ja irgendwie schon ein Zahnlose - denn dann wäre man drauf angewiesen, daß irgendwer, der so nem Hund begegnet, sich meldet und sagt "der läuft ohne Mauli um" (was auch noch voraussetzte, derjenige weiß von dem Maulkorbzwang für DIESEN Hund). Ich stelle mir das so vor, daß man für Hunde mit Maulkorbzwang evtl. auch ne Vorschrift hätte a la "ist einmal im Jahr/regelmäßig zu kontrollieren" oder so.
Kann da wer weiterhelfen mit konkreten Angaben?
Ich habe hier bei uns im Kaff noch NIE eine Kontrolle gesehen, nur einmal vom Hörensagen wurde im Park kontrolliert, ob da keiner ohne Leine rumläuft, weil da halt n Schild steht, daß man Hunde anleinen soll. Aber nicht konkret der jeweilige Hund auf Leinen- und Maulkorbzwang hin kontrolliert. Und ich kenn auch niemanden, der so nen Maulkorbzwang hat hier..... Sonst würde ich denjenigen mal fragen. ;-)
Die Verhängung ob MK/ Leine ist ja je nach LHundG mal mehr, mal weniger präzise geregelt. Letztlich ist es eigentlich immer ne Einzelfallentscheidung. Ich kann nur für NRW sprechen; bei uns ist es ja sehr konkret. In den Verwaltungsvorschriften zum LHundG nochmal präzisiert, wann "soll", wann "muss".
Die Auflagen werden per Ordnungsverfügung verfügt und in unserem Fall mit einem Zwangsgeld bei Zuwiderhandlung verknüpft. Was nach der Verhängung von Auflagen ist; schwierig. Eine regelmäßige Kontrolle würde heißen, wir müssten wissen, wer mit seinem Auflagenhund wann und wo gassi geht. Und derjenige müsste sich bitte genau an diese Zeiten halten. Klar schaut man regelmäßig in der unmittelbaren Wohnumgebung im Rahmen der routinemäßigen Streifentätigkeit, aber gezielt mal 2-3 Std. irgendwo "auf Lauer legen" - geht personell gar nicht. Schau mal, welche Aufgaben so ein Ordnungsaußendienst noch alle hat...
Im Prinzip sind wir auf Meldungen von aufmerksamen Nachbarn angewiesen...
Eine Kontrolle zu einem bestimmten Termin macht keinen Sinn; wüsste derjenige, wann das kontrolliert wird, würde er wohl kaum an dem Tag dagegen verstoßen