Hundehalter91 falls du noch mitliest, hier einmal die Rechtslage, aus einem örtlichen Ordnungsamt in NRW ![]()
Grundsätzlich sollte das Verfahren in anderen Kommunen gleich sein, geringfügige individuelle Unterschiede gibt es immer, aber das LHundG und seine VV machen es einem als Sachbearbeiter da eigentlich ganz einfach; einfach so abarbeiten, wie es im Gesetz steht.
Die Anordnung sog. "vorläufiger Sicherungsmaßnahmen" basiert auf Grundlage § 12 I LHundG NRW und erfolgt standardmäßig nach Bekanntwerden eines Vorfalls beim Amt. Das heißt erstmal MK/Leine drauf, bis im Rahmen des Verfahrens eine andere Entscheidung getroffen wurde bzw. bis zur Begutachtung durch das VetAmt. (Du solltest dazu auch noch eine schriftliche Ordnungsverfügung erhalten, in der MK/Leine und die Begutachtung angeordnet wird.)
Anschließend vereinbarst Du einem Termin mit dem VetAmt für diese Begutachtung (auch die ist im LHundG genau so vorgesehen, weil der Sachbearbeiter sich auf die Expertise stützen soll). IdR (auch hier gibt es Unterschiede von VetAmt zu VetAmt) dreht sich dieser Termin um eine kurze Befragung (Vorgeschichte des Hundes, Schilderung des Vorfalls) und dann eine kurze Verhaltensevaluierung, wie nennen es "Probegassi"; heißt der HH geht normal Gassi, VetAmt (und ggf. auch OA-Sachbearbeiter) dackeln mit und es werden verschiedene Alltagssituationen betrachtet, z.B. Hundebegegnungen, Orientierung am Halter, etc. Es geht darum herauszufinden; hat sich der Vorfall aufgrund einer unglücklichen Momentaufnahme ergeben oder hat der Hund ggf. Themen oder gar ein tatsächliches Problem.
Ergebnis kann von der direkten Aufhebung aller Maßnahmen, Erteilung individueller Auflagen (Zb Maulkorb und/oder Leinenpflicht bis Nachweis mit einem Trainer am Problem gearbeitet zu haben) bis hin zu einer Gefährlichkeitseinstufung (also Einstufung als individuell gefährlicher Hund iSd § 3 III LHundG NRW) alles sein. Spoiler: ich lasse im Schnitt 15-20 Hunde im Jahr begutachten, wir haben derzeit keinen einzigen, der mit einer Einstufung als individuell gefährlich rausgegangen ist. Trotz teils deutlich massiverer Vorfälle.
Merksatz bei uns ist: ein Hund kann gefährliches Verhalten zeigen, ohne tatsächlich gefährlich zu sein. Oftmals sind es Fehler im Handling des Halters oder im Management.
Falls Du noch Fragen hast, meld dich gern.