Alles anzeigenUnd dann holt sie sich jemanden rein, der den 11er hat und weiter geht's.
Das Veterinäramt müsste hier sehr deutlich einen Riegel vorschieben und die komplette Haltung aus tierschutz- und sicherheitsrechtlichen Bedenken untersagen. Das tut aber aus den o.g. Gründen niemand und somit bleibt alles, wie es ist, und die Dreistigkeit siegt.
Ehrlich, ich verstehe die Proteste der Anwohner sehr gut.
Ähnlich wie Hundepension braucht sie speziell für dieses Grundstück die Erlaubnis nach §11. Nicht den §11 Training.
Das die Übernahme am alten Wirkungsort durch jemand anderen funktioniert hat lag vermutlich daran, dass es 1. Schon eine Genehmigung auf diesem Grundstück gab und es ja im Sinne des Vetamtes war.
Das neue Grundstück muss vom Vetamt abgenommen werden und es muss die Erlaubnis erteilt werden ein Tierheim oder Tierpension zu errichten. Und die können sie ihr problemlos durch die herrschenden Zustände verweigern. So kann auch das Finanzamt am neuen Wohnort die anerkennen der Gemeinnützigkeit des Vereines nicht anerkennen und sie kann keine Spenden generieren ohne sie versteuern zu müssen.
Und somit wird sie und ihre Tierhaltung privat.
UND:
es muss eine Genehmigung des Bauamtes für die geplante Nutzung vorliegen. Man gibt es diese bisher NICHT. Solange das Bauamt nicht mitspielt dürfte da gar nichts passieren und könnte richtig easypeasy unterbunden werden. Ist halt Arbeit für das betroffene Bauamt...