Beiträge von LilaKirsche

    Mal eine Frage:

    Gibt es tatsächlich eine gesetzliche Regelung, nach der Kinder erst ab einem bestimmten Alter einen Hund ausführen dürfen?

    Ich hab mir neulich das LHundG und die VV bis zum Erbrechen reingezogen, weil bei uns auch die Frage aufkam.

    Antwort für NRW:

    -gefährliche Hunde im Sinne des LHundG und die bestimmter Rassen erst ab 18

    -alle Anderen (ins. 20/40er in NRW) müssen so geführt/ gehalten werden, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Also kein konkretes Alter, mehr so gesunder Menschenverstand. Einem 16jährigen kann ich den Labbi damit sicher schon geben, einer 12jährigen besser nicht.

    Zusätzlich kann die eigene Versicherung ggf. noch Auflagen erlassen.

    Eine endgültige Ordnungsverfügung kann ohne amtstierärztliches Gutachten nicht ergehen, wir dürften uns daher noch im Bereich der vorläufigen Anordnung sichernder Maßnahmen befinden.

    Hierzu aus den Verwaltungsvorschriften zum LHundG NRW

    Spoiler anzeigen

    Ob sich ein Hund als bissig im Sinne von Nr. 3 oder 5 erwiesen hat, wird von der örtlichen Ordnungsbehörde auf der Grundlage eines Gutachtens (fachliche Stellungnahme) der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes festgestellt. Da das Beißen Bestandteil des artgemäßen typischen Verhaltensrepertoires des Hundes ist, kann ein Beißvorfall nur unter Würdigung aller Umstände eine Bissigkeit im Sinne von Nr. 3 oder 5 begründen. Eine Ermittlung des Geschehensablaufes, der zu dem Beißvorfall geführt hat, ist erforderlich und erfolgt durch die örtliche Ordnungsbehörde. Dies gilt auch für die Frage, ob das Beißen zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah (§ 24 VwVfG NRW). Zu ermitteln ist auch, ob und inwiefern der Hund in der Vergangenheit bereits in Vorfälle verwickelt war, die Tatbestände der Nrn. 3 bis 6 betreffen.

    Der Hund kann sich bereits durch einen Beißvorfall als bissig im Sinne von Nr. 3 oder 5 erweisen. Bissigkeit liegt in der Regel vor, wenn festgestellt wurde, dass der Hund mehr als einen Beißvorfall verursacht hat, ohne dazu provoziert worden zu sein.

    Sofern ein Beißvorfall zwischen Hunden vorliegt, begründen Spielen, Raufen und andere artgemäße Verhaltensweisen von Hunden allein nicht die Feststellung der Bissigkeit im Sinne von Nr. 5. Hinzukommen müssen hier weitere Umstände, z.B. eine erhebliche Verletzung eines Tieres oder Beißen trotz erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik.


    Die Aufklärung der für eine Zuordnung unter die in den Nummern 1 bis 6 genannten Fallgruppen maßgeblichen Sachverhaltsumstände und die verbindliche Feststellung erfolgt durch die zuständige Ordnungsbehörde. Dies setzt eine gründliche Ermittlung des Sachverhaltes oder Geschehensablaufes und eine fachkundige Begutachtung des Hundes voraus. Insofern bestimmt § 3 Absatz 3 Satz 2, dass der verbindlichen Feststellung eine Begutachtung aus fachlicher Sicht durch die amtliche Tierärztin oder den amtlichen Tierarzt vorauszugehen hat. Die Vorführung des zu beurteilenden Hundes bei der amtlichen Tierärztin oder dem amtlichen Tierarzt des für den Zuständigkeitsbereich der örtlichen Ordnungsbehörde zuständigen Kreisveterinäramtes ist zu veranlassen oder nach § 12 Absatz 1 anzuordnen.

    Bis zur endgültigen Feststellung der Gefährlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 3 sollten sichernde Anordnungen (beispielsweise Anlein- und Maulkorbpflicht, gegebenenfalls ausbruchsichere Unterbringung) nach § 12 Absatz 1 getroffen werden.

    Bei uns wird daher grundsätzlich jeder(!) Hund, der auffällig war begutachtet (wie es die VV auch vorsehen). Die Gutachten stützen im Zweifel die spätere Entscheidung des Ordnungsamtes, sind aber nur Empfehlung, nicht bindend.

    Spätestens beim Eintrudeln der Anhörung hätte die TE schalten müssen und eine Anwalt hinzuziehen sollen.

    Die Entscheidung alle drei Hunde mit sichernden Auflagen zu versehen kann daraus resultieren, dass das Amt davon ausgeht, dass sonst die "Rudeldynamik" wieder zuschlagen könnte und im Falle eines erneuten Vorfalls dann eben der Hund zulangt, der noch keinen MK trägt. Würde ich jetzt auch nicht für so abwegig halten.

    Gefahrenabwehr ist präventiv, daher kann auch ein Hund mit Auflagen versehen werden, der selbst noch nicht gebissen hat.

    Sollten die Hunde später tatsächlich als gefährliche Hunde im Sinne des LHundG eingestuft werden, sind auch die besonderen Haltungsvoraussetzungen zu erfüllen, der Antrag dazu muss gesondert gestellt werden. Erfolgt das nicht, sind die Hunde weg.

    Auch dürfen als gefährlich eingestufte Hunde nicht gemeinsam ausgeführt werden, heißt: Einzelgassi.


    Davon ab; "haben jetzt nur noch manchmal Freilauf"/ "leine an, wenn ich wen sehe" / "Meist mit MK"

    Sag mal, geht's noch?! :rotekarte:

    Für deine Hunde ist im Rahmen sichernder Maßnahmen Leine+MK angeordnet worden! Das heißt, dass deine Hunde (schnurzwurst, ob du das nun gerecht findest) mindestens vorläufig AUSSCHLIEßLICH an der kurzen Leine und mit MK rausgehen. Nix Freilauf! :stock1:

    In der Verfügung steht auch, was passiert, wenn Du dich nicht dran hältst.

    Julio und ich waren heute am Rhein, größerer Spaziergang und Füße wässern.

    So dicht waren wir noch nicht dran, er war so brav und hat trotz der Aufregung so gut auf mich geachtet.

    Dann gab es noch viele Nordic Walker, prima Orientierung zu mir.

    Viele fremde Menschen auf Kuschelkurs, weil; Weeeeeelpe (nee. Junghund, der ist nun schon 21 Wochen...) und der sieht ja soooooo schön aus... :herzen1:

    Auf dem Sandweg sind wir in einigem Abstand zu 4 Windhunden hinterher, hat ihn gar nicht gestört (nur das man besser nicht mit beiden Backen vollmundig in den Sand beißt, das musste er dann doch erkennen *knirschknusper*

    Im Ort noch etwas Leinenführigkeit geübt :applaus: und hinterher noch eingekehrt und er lag ultrabrav auf seiner Decke.

    Hach... :herzen1: :herzen1: Er War einfach nur super!

    Die Produktbilder auf deren Homepage finde ich auch immer ganz fies...

    Meine GP sitzt in 36 jetzt so:

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    Und am Bund... :ugly:

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    Und eine RR GP in Dark Olive ist angekommen. Hatte ja vor Ewigkeiten (2016/17?) mal eine GPx Pro.

    Der Schnitt ist bei jedem Modell anders. Also ne GP ist anders als ne GPX Pro. Manche Hosen gibts inzwischen als Kurzgrößen, vielleicht passt die dann besser, wenn dir nur die Beine zu lang waren?

    Sind die Unterschiede soooo krass?

    Die GPx Pro waren in 36 oben soweit passend, aber ewig lang, die GP in 36 ist in der Länge und am Bein passend, oben passt aber halt noch jemand mit rein. 34 wäre oben sicher passender, dafür aber zu kurz und am Bein evtl. zu knapp.

    Dabei bin ich mit 1,74 nun echt nicht so ein Zwerg... :lepra:

    Hat jemand schon die Wander Pro Pants? Die sind ja oben verstellbar... :pfeif:

    Das ist eine gute Frage :beaming_face_with_smiling_eyes:

    Wenn ich könnte, würde ich messen, aber wie geschrieben. Er hopst immer nur rum. Brustkorb war so ca 55 und Hals in etwa 35. unter Vorbehalt.

    Sollte das Geschirr null passen, geht es zurück. Aber ich suche schon eins, was nicht direkt hinter den Achseln endet. Schlepp benutzen wir (noch) nicht. Er läuft fast nur frei.

    Muss mich bisschen korrigieren , habe eben mal nachgemessenes :hot_face:

    Brustumfang ist doch schon 60cm. Hals aber wirklich 35cm.

    ich hab das Mumpel auch grad mal gemessen, wir haben 36 Hals und tatsächlich schon 65/66 Brust. Er trägt noch das S, beim M wäre der Bruststeg noch viel zu lang gewesen, und wir haben sogar noch so 2cm Luft zum Verstellen auf jeder Seite.

    Mein Fila de Sao Miguel dürfte derzeit ähnlich von der Größe und vom Umfang sein, der ist von 10/21. Er trägt jetzt S (und Halsband Größe 3), denke in ca. 2 Monaten spätestens werden wir dann auch auf M umsteigen...

    Gibt ja auch diverse Facebook-Gruppen zum Tausch/ Verkauf. :smile:

    Wir hatten heute unser Schnuppertraining. :herzen1:

    Leider mit knapp ner Stunde Verspätung, weil just in dem Moment, als ich los wollte mein Melder ging und ich mal eben noch einen Rufbereitschaftseinsatz bearbeiten musste. Also leicht gestresst endlich auf der Anfahrt, Mini-Boo hatte die Wartezeit während des Dienstes schon super weggesteckt (und weder mein Auto, noch den Anschnallgurt zerlegt. Braves Baby!).

    Neubau-Wohngegend mit recht vielen Fußgängern, war ja gutes Wetter. Erst mal ein Team als Fußgänger beobachtet, dann durfte der Krümel aus dem Auto.

    Waren alles 90° Trails, nur ganz kurz.

    Erst war er etwas irritiert, was er mit der Socke auf dem Weg sollte - tendenziell ist ja momentan alles unterwegs spannend - Hölzchen, Steinchen und wollte sie anspielen. Hat sich dann aber doch gerappelt und war unterwegs, aber noch nicht so zielgerichtet, eher so "oh hoppla, um die Ecke sitzt jemand mit Keksen! :shocked: :applaus:"

    Zweiter Trail; oh Socke, riechen und los, zielgerichtet um die Ecke - juhuuuu! :mrgreen-dance:

    Und der Dritte ebenso; Socke, ecke, Keks! :mrgreen-dance:

    Dann Pause und nochmal 3 kurze.

    Der erste ruckzuck erledigt, der zweite richtig zielgerichtet. Der dritte erst mal Socke kurz angespielt (war zum Beschweren ein Stein drin, der war vorher nicht, das war schon wieder spannend), dann kurz orientiert drumherum, los, nochmal kurz Richtung gecheckt, Bingo! :applaus:

    Es hat so mega Spaß gemacht!

    Nun pennt er den Schlaf der Gerechten. Mein Braves Baby! :herzen1:

    Wenn ich das richtig gesehen habe, hat der derzeit mind. 4 Hunde drin?

    Den Tervueren, den Schäferrüden (Boris), den Rotti, die dunkle Schäferhündin.

    Und alles superduper Ausnahmetalente. Is klar.

    Btw welche Behörde nimmt eigentlich noch "so alte" Hunde als potentielle Diensthunde an? Zumindest beim Bund wird selbst gezüchtet bzw. nur Welpen angekauft.