Beiträge von Geckolina

    Arbeitet eigentlich jemand von euch mit der Reizangel? Ich würde das gerne mal ausprobieren, bin mir aber unsicher, ob ich mir einen richtige Reizangel kaufen soll oder einfach ne Peitsche aus dem Reitsport umfunktionieren soll..

    Ich habe recht viel Impulskontrollübungen und Abrufübunen mit der Reizangel gemacht. Hat hier auch richtig viel gebracht. Habe dazu einen alten Besenstil umfunktioniert. Kommt vermutlich auf den Hund an. Dem Vorgänger-Hund war die Reizangel egal. Der jetzige überschlägt sich fast vor Freude, wenn ich das Teil dabei habe.

    Vielen Dank für eure Antworten!

    @ Geckolina : Die Eigentümerversammlung findet einmal im Jahr statt. Dorhin werden alle Eigentümer eingeladen, so dass Du, wenn Du Eigentümerin bist, mit bei der Versammlung dabei bist und Beschlüsse und Sonstiges mit entscheidest.
    Die Beschlüsse werden gesammelt notiert und ein paar Tage später gibt es ein sog. Protokoll. Dort muss alles notiert sein, was besprochen und wie abgestimmt wurde auf der Versammlung. Als Eigentümer wirst Du also auf jeden Fall erfahren, was Sache ist.

    Ich meinte das mit den Beschlüssen eher so: Ich kaufe etwas. In der Hausordnung steht nichts von Hundeverbot. Wie bekomme ich heraus, ob ein solcher Beschluss nicht irgendwann vor meiner Zeit gefasst wurde? Oder müssen mir bei Kauf alle bisherigen Beschlüsse vorgelegt werden? Wie finde ich heraus, ob kein Protokoll fehlt? Oder wird ein Hundeverbot bei Beschluss gleich in die Hausordnung übertragen?

    Beste Grüße
    Geckolina

    Wenn es nicht explizit verboten ist, ist es erlaubt. Du musst das explizit unterschreiben und dich damit der Regelung unterwerfen. Irgendwelche mündlichen Vereinbarungen gelten nicht, weil es eine Beschränkung des Sondereigentums ist.

    Danke für die Infos. Das heißt, wenn die Hunde nicht auffällig werden/sind, können sie nicht einfach aus einer Laune heraus verboten werden.
    Wie kann ich denn absichern, dass mir wirklich alle Beschlüsse der Eigentümerversammlung vorgelegt werden? Hinterher sehe ich genau den nicht, in dem Hundehaltung verboten wurde? Gerade bei älteren Gebäuden kommen da ja sicherlich einige Versammlungen zusammen. Oder wird so ein Beschluss gleich in die Hausordnung übertragen?
    Sorry, dass ich so frag', ich lese mich gerade erst ein und finde das alles noch recht verwirrend.

    Beste Grüße
    Geckolina

    Ich wohne auch in einer Eigentumswohnung. Ein Neubau allerdings. Da war es schon etwas spannend, weil die Hundehaltung ja erst geregelt werden musste. Allerdings war Newton gerade mal ein halbes Jahr alt, als wir eingezogen sind. Und bis die Anschaffung eines neuen Hundes ansteht, ist, so Gott will, hoffentlich noch genug Zeit. Dann könnte ich die Wohnung, wenn es spitz auf Knopf käme, auch wieder ohne Strafzinsen los werden.

    Grüße,
    Rafaela

    Hallo Rafaela,

    aber so wie ich das gelesen habe, müsstest du doch "einfach" nur einem Verbot widersprechen, dann können das die anderen Parteien gar nicht durchsetzen.
    Wie war das dann bei dem Neubau? Haben sich alle zusammengesetzt und haben dann eine Hausordnung festgelegt?
    Kann man davon ausgehen, dass weniger Parteien für einen Hundehalter günstiger sind?

    Beste Grüße und Danke
    Geckolina

    Hallo zusammen,

    ich habe Fragen an die von Euch, die mit Hund in einer Eigentumswohnung leben.

    Wenn ich eine Immobilie erwerbe, muss ich als Hundehalter schauen, ob ein Hundeverbot im Grundbuch, Hausordnung oder in der Teilungserklärung ausgesprochen wurde oder es in einer Eigentümerversammlung beschlossen wurde. Wenn da nirgends etwas vom Hundeverbot steht, kann man dann von einer erlaubten Haltung ausgehen?

    Wenn Hundehaltung nicht geregelt ist, kann sie von den Eigentümern beschlossen werden. Hierbei zählt aber nicht die Mehrheit, sondern hier kann ich als Hundehalter Einspruch einlegen, damit es nicht beschlossen werden kann. Richtig? Muss ich dann nur auf die Fristen achten und "einfach" immer Einspruch einlegen?
    Ich weiß, dass ein Bestandshund nicht verboten werden darf, aber fänd es kritisch, wenn ich auch keinen neuen anschaffen dürfte. Gibt es da irgendwelche Fallstricke?

    Bei 2 oder 3 Familienhäusern gibt es häufig keine Hausverwaltung, wie komme ich da an die Beschlüsse und entsprechende Dokumente? Wie ist das bei einem Zweifamilienhaus, wenn die einen Eigentümer keine Hunde wollen, ich aber als HH pro Hundehaltung bin?
    (Mir ist klar, dass man immer mit Menschen sprechen kann, aber mich interessiert gerade nur die rein juristische Lage.)

    Worauf sollte ich als HH noch achten, wenn ich nach der "richtigen" Immobilie Ausschau halte?

    Danke und besten Gruß!

    Beste Grüße
    Geckolina

    Hi,

    was spricht dagegen, das Ganze noch einmal mit der Schleppleine sauber aufzutrainieren?
    Wenn du ihn an der Leine hast, lässt er dann das Spieli los, wenn du ein Tauschgeschäft anbietest? Vielleicht würde ich das Apportieren mit einem neutralen Gegenstand (Futterbeutel) noch einmal einüben. Bei Kooperation darf er aus dem Beutel fressen. (Ich hatte den Beutel damals mit Selbstgekochten befüllt, war ekelig, aber effektiv.)

    Beste Grüße
    Geckolina

    Geckolina, verdammt du bist gut! Und was mache ich dann mit Gustaf? Einschläfern? Offener Rücken sieht echt nicht schickt aus...

    Ist doch grad Urlaubszeit. Bringst ihn auf einen Autobahn Parkplatz und bindest ihn dort an. Dann kümmern sich Tierschützer drum.