Hallo zusammen,
ich habe Fragen an die von Euch, die mit Hund in einer Eigentumswohnung leben.
Wenn ich eine Immobilie erwerbe, muss ich als Hundehalter schauen, ob ein Hundeverbot im Grundbuch, Hausordnung oder in der Teilungserklärung ausgesprochen wurde oder es in einer Eigentümerversammlung beschlossen wurde. Wenn da nirgends etwas vom Hundeverbot steht, kann man dann von einer erlaubten Haltung ausgehen?
Wenn Hundehaltung nicht geregelt ist, kann sie von den Eigentümern beschlossen werden. Hierbei zählt aber nicht die Mehrheit, sondern hier kann ich als Hundehalter Einspruch einlegen, damit es nicht beschlossen werden kann. Richtig? Muss ich dann nur auf die Fristen achten und "einfach" immer Einspruch einlegen?
Ich weiß, dass ein Bestandshund nicht verboten werden darf, aber fänd es kritisch, wenn ich auch keinen neuen anschaffen dürfte. Gibt es da irgendwelche Fallstricke?
Bei 2 oder 3 Familienhäusern gibt es häufig keine Hausverwaltung, wie komme ich da an die Beschlüsse und entsprechende Dokumente? Wie ist das bei einem Zweifamilienhaus, wenn die einen Eigentümer keine Hunde wollen, ich aber als HH pro Hundehaltung bin?
(Mir ist klar, dass man immer mit Menschen sprechen kann, aber mich interessiert gerade nur die rein juristische Lage.)
Worauf sollte ich als HH noch achten, wenn ich nach der "richtigen" Immobilie Ausschau halte?
Danke und besten Gruß!
Beste Grüße
Geckolina