Hallo zusammen,
ich kram diesen Beitrag noch mal hervor. Wir sind an einer Wohnung in einem 4 Parteienhaus interessiert. Allerdings befindet sich die Wohnung in einem Anbau an das Hauptgebäude, das nur wir bewohnen würden (wir hätten ein eigenes Dach, drei eigene Wände, eigene Fassade). Zudem wären wir mit Abstand die größte Wohneinheit im Haus. Uns würde 40 % der Wohnfläche gehören.
Jetzt hat das gesamte Gebäude bisher einen Besitzer, daher dürfen wir die Teilungserklärung mitbestimmen. Ich dachte nun daran, festlegen zu lassen, dass für die Wohnung, die wir bewohnen würden, in der Teilungserklärung festgehalten wird, dass Hundehaltung erlaubt ist. Außerdem könnten wir alleiniges Sondernutzungsrecht an einer Außentreppe erhalten, die auf die Terrasse der Wohnung führt. Ich überlege nun, ob es gut ist, mir dieses Sondernutzungsrecht (natürlich auch mit allen Pflichten) zu "wünschen", weil ich mir vorstellen kann, dass es noch mal schwerer wird, Hundehaltung zu verbieten, wenn die Hunde kein Gemeinschaftseigentum betreten.
Sind die Gedankengänge korrekt?
Beste Grüße
Geckolina