Beiträge von bordy

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    Oh doch, dann schaue mal unter meinem Thread, wo ich extra den Tierschutz kontaktiert habe, suche mal - bin jetzt zu faul! :D

    Da geht es ja nicht um die "menschliche Behausung" :roll: , sondern um die Verwahrung in Boxen außerhalb des Transportes!

    LG Sabine


    Na da sind wir doch mal froh, dass wir alle wissen, dass der "Tierschutz" so rein garkeine verbindlichen rechtlichen Aussagen zu treffen hat.

    Ich habe das Urteil das Sascha eingestellt hat übrigens gelesen und auch hier wird gezielt unterschieden.

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    Liebelein, das habe ich schon auf Seite 2 oder 3 verlinkt. Hättest du lesen müssen.
    Mit toller hat das nichts zu tun.
    Ich habe hier eher den Eindruck, daß das, was die Befürworter uns vorwerfen, genau das ist, was eigentlich auf sie zutrifft. Da wird beleidigt und unterstellt auf Teufel komm raus. Ich bin, obwohl gern auch mal persönlich angegangen, bewußt die ganze Zeit ruhig geblieben, habe freundlich und interessiert gefragt.

    Mir jetzt auch noch vorwerfen zu lassen, daß ich, außer daß ich intolerant, stur, und selektiv lesend bin auch noch versuche, die Tollere zu sein, weil ich mir den Luxus einer eigenen Meinung bilde, geht entschieden zu weit.

    Ich wäre also dankbar, wenn die wir diese Diskussion ohne Beschimpfungen und Beleidigungen fortsetzen könnten, denn das zeugt eigentlich nur von Unreife


    Ich habe nun nochmals die ersten Seiten durchgeblättert, leider jedoch keine seriöse Quelle gefunden, die aussagt, dass die Zwingerverordnung auch auf menschliche Behausungen anzuwenden sind.
    Ich würde ja fast sagen, das hat bisher hier noch keiner gebracht.


    Beschimpfungen und Beleidigungen habe ich hier bisher auch noch nicht lesen können.. ausser, man bezieht nun z.B. die Unterstellung der generellen Unfähigkeit hier mit ein. oder die Unterstellung, man hätte keine Lust sich mit dem Hund zu beschäftigen, wäre generell faul. Könnte man ja..

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    und b) was Einige sicher vergessen haben, es immer noch verboten ist, auch wenn bordy das jetzt so nicht wahrhaben will. Und das sollte jedem Boxennutzer klar sein und ihm vielleicht zu denken geben.


    Quelle?


    Wer so sicher weiss, was erlaubt und verboten ist, kann dies sicher auch nachweisen..


    Hier kommt als "stichhaltiges" Argument immer nur a ) es ist verboten (was keiner wirklich fachlich begründen kann oder b) wir habens ja auch ohne geschafft.

    Der "Rest",der es sich nicht so einfach macht einfach mal loszubrüllen wenn wer eine Box besitzt, gibt sich redlich Mühe jemanden nahe zu bringen, warum eine Box evtl(!) eine (!) Möglichkeit ist und wird, egal wie logisch nachvollziehbar diese Begründung ist, grundsätzlich sowieso nur auf die beiden tollen Argumente verwiesen.

    Mir kommt diese ganze Geschichte schon länger so vor, als ginge es mal wieder nur darum zu beweisen, wer hier der tollere ist.

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    Nein, das hat die Themenstarterin erlebt - also Fakt!

    Definitiv nicht. Es handelte sich in dem Urteil um die Aufbewahrung in einem Kofferraum - der unter die Zwingerverordnung fällt, weil dieser Ort nicht zum Aufenthalt für Menschen gedacht ist - was in einem Teil einer Wohnung erstmal so nicht ist. Ansonsten könnte mal jeder anfangen, sein Wohnzimmer auszumessen.

    Wenn wir zur TS gehen, habe ich nirgends gelesen, dass hier irgendein Amt sich ohne Anhaltspunkte Zutritt zu einer Wohnung verschafft hat.

    Zitat


    Warum außer in der Nacht, da kann man es stundenlang!?

    Es ist sinnlos und wir drehen uns im Kreis. :roll:
    Fakt ist: jedem kann es passieren das das Amt vor der Tür steht und euch die Box verbietet und das muss ja wohl einen guten Grund haben.


    Warum verbreitest du hier auch weiterhin irgendwelche Behauptungen, die nicht den Tatsachen entsprechen?
    Hast du sonst keine Argumente?

    Beim Thema, wer haftet wenn dann doch mal was passiert, ist es dann allerdings nicht mehr so, dass hier jeder seine Meinung haben darf.

    *Falls* dann bei den Streifzügen doch mal etwas passiert, dürfte man doch ziemlich schlechte Karten haben was Haftung für Schäden und eventuelle Anzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw Sachbeschädigung angeht.
    Egal ob man nun an einer Straße wohnt oder nicht, es reicht ja schon wenn der Hund bei seinem Streifzug einem Fahrradfahrer über den Weg läuft, dieser stürzt und sich etwas bricht. Ich als Hundehalter bin dran.


    Wobei hier wohl wieder die bekannte Regel greift.. Gott ist mit den Betrunkenen und Verwirrten, Naiven (oder so..).
    Die einen scheren sich einen Dreck um ihre Sicherungspflicht und lassen den Hund einfach rennen - es passiert nie etwas. Die anderen versuchen sich um alles zu kümmern, es klappt einmal nicht und die Katastrophe nimmt ihren Lauf.


    Im übrigen werde ich meinen "Lieblingsstreuner" bei nächster Gelegenheit einfach ins Auto packen und ins Tierheim fahren. Nachdem sie den Hund wohl von da haben, dürften sie a) viel Freude mit den Vermittlern bekommen und b) kostet der Spaß hier mittlerweile glaube ich 300 Euro. Evtl ist das ein Argument |)

    [quote="Knautschgesicht"]War ja klar, bordy wieder :D

    Egal ob im 4qm Wohnklo oder unterm Schreibtisch, es geht um die Grundfläche. Unter 6qm geht nun mal nix. Und wenn dein Hund stundenlang auf 1,5 qm abgetrenntem Raum in der Küche hockt, gilt das nach meinem Kenntnisstand genauso.
    Wieviel qm für einen Menschen berechnet werden, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis[/quhttps://https://www.dogforum.de/posting.php?mo…p=8975019#quote]

    Der Punkt den ich persönlich Anspreche ist die Begründung in eben besagtem Urteil, in dem sämtliche weitere Ausführung darauf fußt , dass ein Kofferraum kein Aufenthaltsort für einen Menschen ist und von daher die Bestimmungen zur Zwingerverordnung gelten.
    Schreibtisch (ich armes Ding sitz da übrigens auch mehrere Stunden), Küche, Schlafzimmer (wird nach Abzug des Bettes, schnell mal kleiner als 6m² ),bzw Orte an dem mein Hund mit mir verbleibt, sind allerdings AUfenthaltsorte für einen Menschen.

    Rechnet das doch einfach mal weiter durch... wie viele m² hat euer Wohnzimmer, in dem ihr Abends evtl mal sitzt, die Tür schließt und dem Hund dadurch einen "Teil der Wohnung abtrennt" ?
    Wie viele m² werden durch Möbel verstellt? Wie viele m² sind durch Liegeflächen versperrt?
    So.. bleiben da jetzt noch 6m² für den Hund übrig?

    Zitat

    Ich lese diesen Thread ja nun von Anfang an, konnte aber von uns "Anti-Boxen-User" - hier für dich zum bekringeln - nirgends das Wort Tierquäler lesen.

    Merkwürdigerweise kommt das nur von euch "Pro-Boxen-User" - mich stimmts traurig -

    Da war doch mal was mit ´nem Schuh und wenn der dann paßt.... :???:

    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

    Ich lasse mich ehrlich gesagt ungern in irgendwelche Schubladen stecken - und sei es die Schublade "euch Pro-Boxen-User". Ich halte das für sehr einseitig, genauso wie diese generelle "Anti" Haltung, die bei einem bestimmten Wort ausgelöst wird.
    Muss man denn immer irgendwelche Grüppchen mit irgendwelchen Feindbildern bilden, bei denen man dann einfach mal draufhackt?

    Übrigens habe ich mehrfach in besagtem Thread, bzw so ziemlich jedem Thread zum Thema zeitweise Unterbringung in einer Box oder sonstigen Konstruktion diesen "netten" Verweis zu einem Gesetz, bzw einem Urteil, dass man so scheinbar noch nicht mal ganz durchdrungen hat gefunden. Der Vorwurf der Tierquälerei (-> begangen durch einen Tierquäler idR), bzw Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (-> Tierquäler) wurde dann meist noch gefolgt von persönlichen Angriffen bzw Anzweiflung der Kompetenz des jeweiligen Users.
    Das muss scheinbar aber so sein wenn man "Anti" ist..