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Jetzt musste ich grad mal ganz neugierig nachschauen, ob das auf den HSVRM LUs auch draufsteht. Tatsache. Wär mir garnicht aufgefallen. Tatsache ist aber auch, dass mir diverse Fälle bekannt sind, bei denen die LU einbehalten und mit Vermerk an den Verband geschickt worden ist (unsportliches Verhalten des Hundeführers, aggressives Verhalten des Hundes, Abwesenheit bei der Siegerehrung, ...).
Ich bin grad zu faul um es nachzulesen, aber ich gehe mal schwer davon aus, dass die Leistungsrichter nicht von allein auf solche Ideen kommen, sondern sich an die PO bzw den Leistungsrichterleitfaden halten und dementsprechend handeln.
Es stimmt das das in der neuen PO steht, keine frage - aber es ist halt rechtlich anfechtbar , wenn ich die leistungsurkunde nicht freiwillig abgebe. 
Sperren etc kann man mich natürlich trotzdem, aber Urkunde abnehmen könnte blöd enden, wenn der HF auf seine Rechte beharrt.
Wobei ich persönlich eh der Meinung bin, dass diese neue Regelung halt Tür und Tor öffnet für irgendwelche persönlichen Kleinkriege.
Informiert habe ich mich darüber erst nachdem es hier z.B. Einen Fall gab, bei dem ein Hund wegen "aggressivem" verhalten gesperrt und die LU mitgenommen wurde. Der Hund ist während der (obedience) Prüfung bis zum Zaun gerannt , hat sich mit den Vorderpfoten auf den Zaun gestellt und ein paar mal gebellt.
Disqualifikation, da der Hund nach 3 mal nicht abrufbar war. Da gibt's auch keine Diskussion. Aber einbehalten der leistungsurkunde ?
(Muss dazu sagen, dass ich nicht selbst dabei war )
Auf Nachfrage gab die Richterin wohl An, der Hund hätte ja schon vorher gedroht, beim stehen und betasten (hat nur draußen niemand mitbekommen ) und würde auf sie allgemein "aggressiv" wirken.
Da sag ich doch.. Wenn der Hund wirklich bei, betasten geknurrt hat, fliegt er entweder gleich raus oder nicht - aber ich kann nicht meinen ich nehm dem jetzt die LU ab, wegen aggressiven Verhalten, weil er nicht abrufbar war.... Da kann man sich dann auch seinen Teil denken, was da noch nebenher lief 
Oder ein anderer Fall, in dem ein Hund leichte Arthrose in der Pfote hatte, allerdings auch ein Attest vom Tierarzt, dass er den Sport ausüben kann. Ende vom Lied ist, dass der Halter mittlerweile mit dem Verband per Anwalt kommuniziert, weil sich auch die ein oder andere als letzte Kompetenz angesehen hat und durchaus auch gefordert wurde ihm die LU abzunehmen.
Früher war es zumindest hier ja so, dass die LU nichts gekostet haben und die Richter die an Prüfungen eben verteilt haben. Da geht das evtl noch, genau wie bei Papieren eines Rassehundes, die dem Verband gehören. Allerdings ist es seit mind. 2 Jahren so, dass wir zumindest im BLV unsere Leistungsurkunden selbst bestellen und bezahlen müssen - wenn ich mich recht erinnere, glaube ich 12 Euro pro Stück.. Damit hat sich dann das einbehalten spätestens erledigt.