Zitat
Ich finde es bloß unverhältnismäßig, das irgendein Privatmensch in Ausübung seines Hobbys meinen Hund erschießen darf, der mir vielleicht nur einmal im Leben versehentlich abgegangen ist.Für bekannte Wiederholungstäter finden sich garantiert auch andere Lösungen und für Einzelfälle finde ich das einfach dem Vergehen absolut unangemessen.
Der Knackpunkt an der Sache ist nur, dass es sich bei der Regelung das wildernde / streunende Hunde geschossen werden dürfen eigentlich nicht um ein Disziplinierungsmittel für die Halter handelt, sondern um ein Mittel Gefahr von andern Tieren und Menschen abzuwenden. ( Das es die Halter leider meist nicht anders kapieren, ist für die Hunde natürlich schade...) Wilderei Ansich ist ja schon ein Straftatbestand, wegen dem einem ja unabhängig davon schon Ärger droht.
Wenn mein Hund mir heute zum ersten mal abhaut, und Wild auf die Landstraße hetzt oder über die Autobahn rennt, ist es für die Menschen die das unter Umständen nicht oder nur schwer verletzt überleben leider Gottes völlig unerheblich, ob das heute eine Ausnahme war oder nicht.
Ich könnte persönlich Nachts nicht mehr ruhig schlafen mit dem Wissen, dass der eventuelle Tod eines Menschen hätte verhindert werden können, wenn mein Hund denn geschossen hätte werden dürfen. Andersrum ists mir ehrlich gesagt auch lieber, ein Hund wird gestoppt bevor er auf die Autobahn rennt, bevor er mir durch die Windschutzscheibe kommt, nur weil irgendjemand die Hoffnung hat, dass es der Hund doch überlebt und man doch nicht seinen Kindersatz erschießen darf .
Leider kommt die Geschichte Hund rennt auf die Fahrbahn oder hetzt Wild rüber deutlich öfter vor, als man das war haben mag.... ist für mich ehrlich gesagt auch erstmal deutlich schlimmer als ein gerissenes Karnickel.