Nicht jeder hat so viel Hundeverständnis, dass er die Möglichkeit eines AmStaff-Mixes in Betracht zieht oder weiß, wie der Gendefekt des Weimeraners vererbt wird und wahrscheinlich wundern sich die meisten Leute auch nicht, wenn der Impfpass fehlt.
Das ist eine eher schlechte Argumentation, wenn man den Hund behalten will. Das entsprechende Amt fordert von jemandem, der einen solchen Hund hält entsprechende Kompetenz und wenn man nicht mal in der Lage ist ihn zu erkennen, dann ist da der einfache Umkehrschluss das man so einen Hund nicht halten darf.
In manchen Bundesländern ist es so, dass man unter Umständen nachträglich noch die Auflagen erfüllen kann. Das kommt darauf an, wie die Regelungen in dem Bundesland sind. Wo immer man vor der Anschaffung erstmal eine Erlaubnis braucht, schauts schlecht aus. (in allen muss man aber kooperativ sein..)
Egal wie man das an geht, aber bei einigen scheint hier noch nicht angekommen zu sein, dass das vorgehen bei Listenhunden nunmal nicht wie bei "normalen" Hunden ist, sondern man geht grundsätzlich erstmal von "Gefahr im Verzug" aus. Darum steht in den entsprechenden Hundeverordnungen normalerweise auch, dass bei den Rassen auf der Liste grundsätzlich erstmal von einer Gefährlichkeit ausgegangen wird, die der Halter unter Umständen widerlegen kann.