Beiträge von Quarus

    Keine Ahnung, ich habe so was bisher nur einmal auf einer "popeligen OG-Prüfung" gesehen, da war es eine alte Züchterin, die 'ne Züchter-VPG für ihre Zuchthündin haben wollte. Die Zuschauer murrten aber tüchtig, als der ebenso alte Richter das wegen der Sache mit den Krähen und den Augen durchgehen ließ.

    Ich kann kaum glauben, daß es im DV bei einer LGA vor aller Augen geschiedt.... so müssen sich die anderen Teilnehmer doch verarscht vorkommen!

    Was wäre denn, wenn der AG den AN anruft: Heute brauchst Du nicht zu kommen mein Hund ist krank, bekommst auch kein Geld. Kann auch eine Woche dauern.
    In der Wertvorstellung wurde es ja passen.

    Das gibt es ganz schön häufig. Z.B. bei einer Freundin, die offiziell für 20 h die Woche angestellt ist, aber für 40 h "Gewehr bei Fuß" stehen muß, falls es dem AG paßt, sie länger zu beschäftigen. Wenn es ihm nicht paßt, muß sie auch wochenlang zu hause bleiben. Und auch ich bin schon manchesmal flexibel zu Hause geblieben, weil es einem AG so paßte - sei es, weil Bauarbeiten eine Büroarbeit unmöglich machte, sei es schlechte Auftragslage, sei es verordnete Betriebsferien. Auch das wird von einem AN selbstredend verlangt.....

    Im Übrigen ging es nicht um wochenlanges spontanes Fernbleiben des AN von der Arbeit, sondern um Notfälle.

    Wenn du als AG keinen Plan B-Z hättest wärst du nach einem Jahr Pleite. Und natürlich soll der AN sich mit der Firma identifizieren, dafür wird er ja bezahlt und dafür hat er bestenfalls den Job ja gewählt.Das AG Leben ist etwas komplizierter als das des AN.
    Geht die Firma Pleite kann der AN sich einen neuen Job suchen. Im Insolvenzfall bekommt er dabei Unterstützung. Der AG muss sich aber eine neue Existenz aufbauen.
    Warum glauben eigentlich immer alle den AG geht es so super. Als selbstständiger hat man viel mehr Arbeit. Da kannst du nicht um 16:00 den Stift fallen lassen und nach Hause gehen.
    Urlaub? -vergiss es. Den kannst du nur machen, wenn du dich auf deine AN verlassen kannst. was ja - wie man hier merkt- nicht ganz so einfach ist.

    Den fett markierten Passus habe ich vergeblich in meinen bisherigen Arbeitsverträgen gesucht. Bisher wurde ich dafür bezahlt, in einer bestimmten Anzahl von Wochenstunden eine bestimmte Leistung zu erbringen, vulgo: zu arbeiten. Ich habe keine mittelalterliche Gefolgschaftstreue gelobt. Das ein AG davon ausgeht, einen bedingungslos treuen Diener im Gesamtpaket umsonst mitzuerwerben, ist sein Denkfehler.

    Diese Identifikation ist ein GESCHENK von mir an einen AG, der sich mir im Gegenzug als vertrauenswürdig bewährt hat, keine Bringschuld.

    Es hat lange und schmerzvolle Enttäuschungen gebraucht, um mich von den Illusionen zu befreien, als AN durch Leistung und Engagement Wertschätzung zu erwerben. Ich bin viele Jahre in Vorleistung gegangen und habe mich von dem Gejammer und den Forderungen von AG zur Selbstausbeutung verleiten lassen.

    Jetzt bin ich Realist und lasse mich von den einseitigen Wünschen eines AG nicht mehr über den Tisch ziehen.

    Man sollte sich dann aber seinen Arbeitsvertrag sehr genau anschauen, denn da sind die Überstunden in der Regel festgehalten. Und mit so einer Klausel darf der Arbeitgeber die auch anordnen. Ich selbst hatte noch keinen Vertrag, in dem Überstunden ausgeschlossen wurden.

    Ist ja auch völlig in Ordnung. Warum auch nicht, wenn die Pflichten und Rechte beider sauber geregelt sind?

    wird aber spätestens dann zum AN Problem, wenn der AG Kunden und/oder Aufträge verliert, weil der "kranke" AN null Interesse an der Firma hat und nur sein Geld am Monatsende will. Dann kann der AG nämlich irgendwann den AN (und im schlimmsten Fall auch dessen Kollegen) nicht mehr bezahlen und muss ihn entlassen. Aber warum soll es den AN auch interessieren wo sein Gehalt her kommt, gelle?

    Genau das meine ich. Der AN soll sich mit der Firma identifizieren und die Interessen des AG zu seinen machen. Das wird genau so eingeplant, sonst hätte nämlich auch der AG den Plan B bis Z, den ein AN haben sollte, um seine Verfügbarkeit für den AG sicherzustellen.

    Das verdeutlicht genau die Denkmuster, die herrschen - der AN hat sich den Wünschen des AG geschmeidig anzupassen, der AG setzt Druck ein, moralisch wie finanziell. Eine Diskrepanz zulasten des AN, wie auch immer man das begründen will.

    Hat ein TA schon mal mit Dir über hochdosierte Vitamin B-Injektionen gesprochen? Wenn die Hinterhand die Koordinationsfähigkeit verliert, sind häufig die von der Wirbelsäule abgehenden Nerven durch Kompression aus den verschiedensten Gründen geschädigt. Über das gespritzte Vitamin B (oral kann so eine hohe Dosis nicht aufgenommen werden) werden diese Nerven quasi unterstützt, die Lähmungserscheinungen gehen zumindest eine Zeitlang zurück. Das beseitigt natürlich nicht die Ursache des Funktionsverlustes, verzögert nur seine Folgen und kann im günstigen Falle dem Hund auf schonende Art noch einige Lebensqualität verschaffen.

    Eine strapazierende OP würde ich aus den schon genannten Bedenken auch nicht mehr in Betracht ziehen.

    Mich interessiert nicht der Hund des AG, so wie nach Deiner Diktion der Hund des AN nicht interessiert. Der Hund steht nur als Synomym für Interessen, die nicht durch das Vertragsverhältnis zwischen AN und AG geregelt sind.

    Und so, wie der AG berechtigt ist zu sagen, daß der kranke Hund oder der gestorbene Opa nicht SEIN Problem ist und auf die Einhaltung des Arbeitsvertrages pochen kann, könnte das im Gegenzug der AN und sagen, daß ein kurzfristiger Auftrag, personeller Engpaß etc. des AG nicht SEIN Problem ist und seinerseits strikt Dienst nach Vorschrift schieben.

    Da spricht der AG...

    Ich hoffe, Du siehst Dich genauso allein in der Pflicht, wenn Du in einer Notsituation als AG bist und setzt Himmel und Hölle in Bewegung, um nur keine Überstunden/Urlaubs- oder Dienstverschiebungen, sonstige Mehrleistungen von Deinen AN verlangen zu müssen. Denn nach Auffassung eines AN wären dann im Gegenzug solche Lappalien eines AG kein Grund, sein persönliches Leben zum Erliegen zu bringen.

    Oder werden die "Wertvorstellungen" nur für den AN als bindend angesehen?!

    Zwischen AN und AG herrscht ein theoretisch gleichberechtigtes Vertragsverhältnis. Aber manche AG denken halt, sie sind Gottes persönliches Geschenk an die AN und dürften Loyalitäten verlangen, die sie im Traum gegenüber ihrem Vertragspartner nicht ansatzweise selbst zu erbringen gewillt sind.

    Ich würde nicht wegen einem kranken Haustier Zuhause bleiben. Ich schleppe ja mich selber teils krank noch in die Arbeit.

    Ich versuche eine Betreuung zu organisieren, in der Mittagspause heim zu fahren, oder versuche früher heim zu kommen und Überstunden abzubummeln. Irgendwie geht es schon. Ein krankes Kind ist etwas anderes, klar dass ein arbeitender Elternteil dann mal daheim bleiben muss, bei kleinen Kindern. Aber auch viele Eltern organisieren dann Oma oder Opa um aufs Kind zu schauen und selber arbeiten gehen zu können.

    Ist mir echt noch nie in den Sinn gekommen, wegen krankem Haustier blau zu machen. Ist den Kollegen, der Firma und dem Chef gegenüber auch mies.
    Mein Pflichtgefühl lässt sowas einfach nicht zu.

    Lg

    So "edel" dachte ich auch mal....

    Jetzt frage ich mich: wenn Dein AG plötzlich einen Notfall in der Firma hat, der erhöhten Arbeitsanfall produziert; wird er dann genauso versuchen, alles auf eigene Kappe zu organisieren, ohne seine AN da mit reinzuziehen? Wird er genauso Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um ja nicht das Privatleben seiner AN zu beeinträchtigen?

    Meiner Erfahrung nach ist das mitnichten so, im Fall von AG-Interessen wird allzuoft erwartet, daß der AN seine Belange zurückzusteckt und Mehrarbeit, Urlaubssperre, Wochenenddienst anstandslos akzeptiert - obwohl das für ihn mit großen Unannehmlichkeiten und Problemen verbunden sein kann. Fragt das AG danach? In den meisten Fällen, die ich miterlebt habe, ist da kein Gedanke dran.

    Es herrscht also ein Machtungleichgewicht zwischen AN und AG, über daß der AG höhere Moralnormen vom AN verlangen kann, als er selber bereit ist einzuhalten.

    Und ich bin soweit, das nicht mehr einzusehen!