Beiträge von miamaus2013

    Auf wie viele Mitglieder kommen wie viele Entzüge pro Jahr?

    kann ich nicht beantworten, weil ich nicht bei der Stelle arbeite, die die Zahl der Mitglieder erfasst.


    Yoshi und Kasper werden vor jeder Impfung komplett untersucht….Augen, Nase, Ohren, Zähne, Herz wird abgehört und Temperatur wird gemessen, der Chip wird ausgelesen….das Fell wird angeschaut und die Pfoten…die Krallen werden kontrolliert. Ist doch normal….unsere TÄ impft keinen kranken Hund und sie verläßt sich da nicht nur auf meine Aussage

    Ist bei meinem Tierarzt genauso. Der Hund wird komplett untersucht und dann erst geimpft.

    Lediglich wenn ich ohne besondere Befunde ein Blutbild will, wartet er das nicht ab, sondern impft den Hund schon während das Labor läuft. Aber da Ergebnis des Labors besprechen wir dann trotzdem noch.

    Die Verfahren bei den Kammern sind übrigens nicht öffentlich, genauso wie die Approbationsverfahren bei den Approbationsbehörden.. davon erfahren nur die Beteiligten und die entsprechenden Stellen etwas.. dazu werden auch keine Pressemeldungen raus gegeben..

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    OT: ich habe schon einige Approbationen entzogen, ohne das die „Öffentlichkeit“, also die Presse, das mitbekommen oder darüber berichtet hätte..

    Wenn man in Deutschland als Tierarzt arbeiten möchte, braucht man eine Approbation (oder eine Berufserlaubnis bzw. Erlaubnis zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung) und muss sich innerhalb einer bestimmten Frist bei der zuständigen Tierärztekammer melden.

    Ja, ist mir schon klar. Genauso wie man sich an die GOT halten muss.

    Oder das läuft da halt schon seit Jahren im Verborgenen hinter verschlossenen Türen auf deren Hof. Über Mundpropaganda und vom Hörensagen. Auch wenn sie keine offiziellen Tierärzte sind. Möglich ist alles. Gibt ja auch Schwarzarbeit oder viele unangemeldete Hunde, auch wenn das illegal ist.

    Wenn man verschreibungspflichtige Medikamente beziehen und eine tierärztliche Hausapotheke führen will, muss man nachweisen, dass man eine Approbation hat..

    und verschreibungspflichtig ist zb schon Novalgin.

    von daher ist das schwer vorstellbar, dass jemand heimlich unter der Hand eine Tierarztpraxis betreibt…

    Edit: zumal ja berichtet wurde, dass die Praxis seit Jahrzehnten besteht und „bekannt“ ist..

    Nee, so kann es eben nicht gehen, weil sie damit schlichtweg gegen aktuelle Regelungen verstoßen, die sie sich halt nicht aussuchen können und nebenbei erwecken sie den Eindruck als wären andere TÄ nur Abzocker, weil die es sich eben nicht leisten können.

    Keine Ahnung ob die das dürfen oder nicht, scheinbar schon weil die gilt ja jetzt schon recht lange

    Wenn Tierärzte die geltende GOT nicht anwenden, verstoßen sie gegen die Berufsordnung für Tierärzte (ich habe jetzt auf die Schnelle nur mal bei zwei Bundesländern rein geschaut).

    Verstöße gegen Berufspflichten werden in erster Linie von der zuständigen Tierärztekammer geahndet. Es kommt aber durchaus auch mal vor, dass eine Tierärztekammer das an die zuständige Approbationsbehörde weiter gibt, wenn der Verstoß entsprechend schwerwiegend ist.

    Die zuständige Approbationsbehörde prüft dann in eigener Zuständigkeit, ob der Verstoß derart schwerwiegend ist, dass ein Entzug der Approbation unumgänglich ist.

    Damit riskieren sie dann womöglich ihre Zulassung, sofern sie eine haben?

    Wenn man in Deutschland als Tierarzt arbeiten möchte, braucht man eine Approbation (oder eine Berufserlaubnis bzw. Erlaubnis zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung) und muss sich innerhalb einer bestimmten Frist bei der zuständigen Tierärztekammer melden.

    Kann man jetzt sagen, betrifft mich nicht. Betrifft aber im Kern jeden Hundehalter, denn auch mMn existiert kein immer und jederzeit im Umgang mit Tieren. Dass es hier zu einem Todesfall kam, das ist besonders dramatisch und tragisch, spielt aber für die Beurteilung einer groben Fahrlässigkeit gar keine Rolle, denn der Halterin wurde eben gerade NICHT vorgeworfen, dass sie das Verhalten gerade ihrer Hunde hätten erwarten können. Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf allgemeine tiertypische Gefahren, die auf jeden Hund anzuwenden sind und die ein Tierhalter in jedem Fall kontrollieren können muss, um Schäden zu verhindern.

    Ich denke da schon seit den ersten Berichten über das Urteil gestern drauf rum..

    Das betrifft halt, genau genommen, nicht nur Hundehalter.

    Sondern auch zb den Pferdehalter, der beim Ausritt vom Pferd fällt und dessen Pferd nach Hause läuft und dabei zb in ein Auto läuft und den Autofahrer schwer verletzt oder noch schlimmeres. Auch da verwirklicht sich die typische Tiergefahr, die der Pferdehalter nicht körperlich (logisch) und auch sonst offensichtlich nicht unter Kontrolle hatte..

    Allerdings bin ich ahnungslos, ob und in welchem Ausmaß das Urteil mit Eintragung im Strafregister Einfluss haben kann!

    Im Hinblick auf das Hundehaltungsverbot? In Deutschland dürfen sich Verwaltungsbehörden die in einem Strafverfahren gewonnen Erkenntnisse zu eigen machen.

    Also aus den Nähkästchen gesprochen: Man fordert dann die Ermittlungsakte an, schaut sich die dortigen Feststellungen an und überlegt, welche Konsequenzen die für das eigene Verfahren haben.

    Dann kann sie ja in 10jahren dafür „kämpfen“.

    in Deutschland muss man einen Bescheid innerhalb einer bestimmten Frist angreifen. Tut man das nicht, ist der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden. Versucht man den Bescheid später anzugreifen, ist das verfristet.

    Wie ist denn der Strafrahmen in Österreich bei fahrlässiger Tötung? Nur dann kann man ja wirklich einordnen, wo sich da die verhängte Strafe bewegt..

    Bis zu einem Jahr

    Das kann ja nicht sein, dann hätte das Gericht den Strafrahmen überschritten.

    Wie ist denn der Strafrahmen in Österreich bei fahrlässiger Tötung?

    Fahrlaessige Toetung bis zu 1 Jahr, grob fahrlaessige Toetung bis zu 3 Jahre..

    Also hat sich das Gericht etwa die Mitte gewählt, also keine besondere Abweichung nach oben oder unten gesehen.

    40.000 für ein Leben? Das ist schon nicht so teuer...

    In Deutschland hat, anders als zb im US amerikanischen Raum, Schmerzensgeld keinen Strafcharakter. Ich vermute mal, dass das in Österreich ähnlich ist..

    Und was man ja auch nicht vergessen darf: es gab die Strafe im Urteil (die wahrscheinlich auch im Führungszeugnis auftaucht), es gab das Schmerzensgeld und, davon unabhängig, können die Hinterbliebenen natürlich auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Üblicherweise macht man das aber vor einem Zivilgericht, weil die Berechnung sehr kompliziert ist und die damit mehr Erfahrung haben..