ich habs schon mal woanders geschrieben: genau wegen sowas achte ich immer penibel auf einen lückenlosen Tollwut-Impfschutz meiner Hunde.
Dann haben sie im Zweifel wenigstens die Chance auf Quarantäne und werden nicht sofort getötet.
Denn: ist der Verdacht oder der Ausbruch von Tollwut amtlich festgestellt hat (gebundene Entscheidung) die zuständige Behörde bei Hunden und Katzen die Tötung und unschädliche Beseitigung anzuordnen.
Abweichend davon kann (Ermessen) bei Hunden und Katzen die Beobachtung angeordnet werden, wenn sie nachweislich unter einem wirksamen Impfschutz stehen.
Wer das nachlesen will: https://www.gesetze-im-internet.de/tollwv_1991/__7.html