Beiträge von miamaus2013

    Keine Ahnung, bin keine Richterin.. ich bin auch echt schlecht im Thema Schwierigkeitsgrad eines Parcours einschätzen.. :ops:

    Wobei Kalle, über alle Größenklassen, den einzigen fehlerfreien A-Lauf hatte.. weiß nicht, ob man da pauschal sagen kann, dass der Parcours zu leicht war.. :ka:

    Und darüber hinaus: es gibt es bei den Gerichten IMMER einen Bereitschaftsdienst, der innerhalb kürzester Zeit entsprechende Beschlüsse machen kann

    Genau, dann hat man ja aber seine gesetzliche Grundlage. Nur weil man die braucht, heisst es ja nicht, dass es nicht schnell gehen kann.

    Es muss aber am anderen Ende auch die Unterbringung de Hundes sichergestellt werden. Und da die Kommunikation, dass da noch mehr Hunde beteiligt waren so am Anfsng scheinbar nicht kam, werden die wegen der anderen Hunde erstmal nichts gemacht haben.

    Nein, wenn es einen Beschluss gibt, dann ist dieser Beschluss die EDIT: rechtliche Grundlage..

    Wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, dann ist das auch in einem Gesetzestext so formuliert.

    Im saarländischen Polizeigesetz ist die Sicherstellung von Sachen zb in § 21 SPolG geregelt.. ich bin mir ziemlich sicher, dass eine ähnlich formulierte Norm auch in allen anderen Polizeigesetzen zu finden sein wird.

    Bei einer Sicherstellung nach § 21 SPolG, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren, ist diese Norm dann die gesetzliche Grundlage für die Sicherstellung. Da braucht es im ersten Schritt keinen gerichtlichen Beschluss.

    Nicht die Gewaltenteilung aus den Augen verlieren: die Polizei ist Exekutive, nicht Legislative. Und das Gericht natürlich Judikative.

    So, jetzt noch mal, was ich eigentlich sagen wollte:

    Ich finde es in dem Fall wirklich sehr misslich, dass erst so spät raus kam, dass mehrere Hunde am Vorfall beteiligt waren..

    Zum einen, weil jetzt möglicherweise Hunde, die an der Tötung eines Menschen beteiligt waren, eine Woche lang nicht besonders gesichert unter gebracht waren.

    Aber auch, weil es natürlich nach so langer Zeit sehr schwierig wird, festzustellen, von welchem Hund welcher Tatbeitrag ausging..

    ich weiß auch nicht, ob dafür Blutspuren an den Hunden ausreichend sind. Wenn man die Hunde zusammen in einen Raum gepackt hat, ohne sie vorher sauber zu machen, haben die schon allein deswegen alle Blut an sich..

    genauso wie DNA Spuren am Opfer. Da weiß man dann ja auch nur, dass es einen Kontakt zwischen Hund und Opfer gab. Ich könnte mir vorstellen, dass dazu schon das zustoßen mit Maulkorb reicht um entsprechend Speichel (=DNA) ans Opfer zu bringen..

    Bei dem getöteten Volkan in Hamburg damals hat man die Hunde ja vor Ort erschossen. Bei der Obduktion der Hunde wurde dann anhand von Zahnspuren und vor allem auch des Mageninhalts der beiden Hunde festgestellt, welcher der Hunde den größeren Tatbeitrag hatte..

    das geht nach einer Woche bei den noch lebenden Hunden natürlich nicht mehr..

    Ich finde es auch vom Gefühl her schwierig, wenn man in solchen Fällen eine Unterbringung und einen erneuten Wesenstest fordert..

    zum einen muss sich ja jemand um den untergebrachten Hund kümmern, von dem man weiß, dass er gerade einen Menschen getötet hat. Und dann muss ihn ja jemand zum Wesenstest bringen, also dabei führen.. es müssen sich Leute als Testpersonen beim Wesenstest zur Verfügung stellen in dem Wissen, dass sich dieser Hund los gerissen und einen Menschen getötet hat.. finde ich schwierig, dass von jemandem zu verlangen..

    Auch aus Gründen der Beweissicherung finde ich sprechen daher schon gute Gründe dafür, Hunde, die Menschen getötet haben, zeitnah einzuschläfern..

    Zumal: welchen Erkenntnisgewinn erhofft man sich eigentlich noch von einem Wesenstest? Ich finde, dadurch dass ein Mensch regelrecht zerfleischt wurde hat ein Hund doch schon ausreichend bewiesen, dass er gefährlich ist.. wie viel mehr gefährlich soll er denn noch sein?

    Ob die Hunde scharf gemacht wurden lässt sich auch ohne die erneuten Wesenstest feststellen.. die Hunde, die Volkan getötet haben, wurden wie gesagt erschossen, und dennoch ließ sich recht gut aufklären, was die Besitzer mit den Hunden veranstaltet hatten..

    Wenn ein Mensch jemanden umbringt, lässt man den doch auch nicht laufen und wartet, bis der Staatsanwalt da mal einen Haftbefehl genehmigt.

    Da gibt es aber eine rechtliche Grundlage dafür, da dürfen Polizist:innen aus Eigenem festnehmen, je nach Festnahme für maximal 24 bzw. 48 Stunden. Es muss Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft gehalten werden, ob die Person in (U-)Haft genommen wird oder auf freien Fuß geht.

    Das wäre jetzt eine spannende Frage, ob sie auch aus Eigenem bei Gefahr in Verzug einen Hund einziehen dürfen.

    Ich habe einige Polizisten im Freundeskreis, da kann ich die Tage gerne mal nachfragen.

    Ich habe jetzt grade keine Zeit, alle Polizeigesetze der 16 Bundesländer und von Österreich durchzuschauen.

    Aber natürlich darf eine Sache, auf Tiere sind die Vorschriften für Sachen anwendbar, sichergestellt werden, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden..

    Wenn jemand ohne entsprechende Erlaubnis mit nee Waffe rumläuft, darf die natürlich auch sicher gestellt werden. Da muss man nicht erst auf einen entsprechenden Beschluss warten.

    Und darüber hinaus: es gibt es bei den Gerichten IMMER einen Bereitschaftsdienst, der innerhalb kürzester Zeit entsprechende Beschlüsse machen kann.

    So läuft das zb, wenn der Verdacht im Raum steht, jemand sei unter Alkoholeinfluss Auto gefahren und der verweigert die Blutprobe. Dann ruft die Polizei beim zuständigen Bereitschaftsdienst an und bekommt innerhalb sehr kurzer Zeit den entsprechenden Beschluss mit dem dann die Blutprobe durchgeführt werden kann.

    Wird jemand mit Haftbefehl festgenommen wird er zu normalen Uhrzeiten auch gleich dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Es ist nicht selten, dass jemand unmittelbar nach der Festnahme noch vor dem Verbringen in die JVA vorgeführt wird.

    Ich würde gar nix verlangen bzw habe das bisher immer alles auf Freundschaftsbasis kostenlos gemacht.. hatte erst letztens für 10 Tage die Hündin einer Freundin bei mir zu Gast.

    Mir persönlich wäre das zu viel Aufwand mit Sachkunde nach § 11, Kleingewerbeanmeldung, Steuererklärung :ka:

    Weil man ist ja doch ziemlich schnell in der Gewerblichkeit, wenn man dafür Geld nimmt.

    Ich finde es ja bewundernswert, wenn man als Besitzer sofort in der Praxis entscheiden kann, welche Untersuchungen sinnvoll sind und welche „unnötig“ angeboten werden..

    ich kenne es sonst nämlich eher so, dass aufwändige Gutachten bei Experten in Auftrag gegeben werden, wenn es darum geht, ob eine Behandlung lege artis durchgeführt wurde oder eben nicht..

    Ich hatte bisher noch nie das Gefühl, dass Untersuchungen nur gemacht wurden, um sie in Rechnung stellen zu können.. ich finde das auch ehrlich gesagt ne ziemlich harte Unterstellung dem Tierarzt gegenüber..

    Aber habe ja schon mal gesagt, ich vertraue da meinem Tierarzt auch einfach.. sei es bei Mias wöchentlichen Blutuntersuchungen oder bei anderen Dingen..

    Mein Tierarzt weiß übrigens nicht, welche meiner Hunde versichert sind und welcher nicht. Ich bekomme bei allen Hunden die Rechnungen und reiche die Rechnungen der versicherten Hunde selbst bei der Versicherung ein.

    Mein „teuerster“ Hund beim Tierarzt ist auch der, der keine Versicherung hat.

    Nein, es würde mir natürlich nicht anders gehen, sobald ich sehe, dass ein HH alle Mühe hat, seine zwei Hunde zu "bändigen"...

    Es ist halt einfach eine "Ur-Gewalt", die von zwei so grossen, schweren Hunden ausgeht. Und ich sah ja, dass er die Hunde nur mit purer Kraft halten konnte, da kam keine Leinenführigkeit mehr zum Tragen, sondern es herrschte nur Kraft und Gegenkraft. Das macht Angst...

    Dann hat das ja aber auch nichts mit Kampfhunden zu tun, sondern mit großen Hunden, oder?

    Nicht, dass ich das nicht nachvollziehen könnte, gerade mit kleinen Hunden.

    Ich kann das auch gut nachvollziehen.. und auch wenn ich große Hunde habe, habe ich regelmäßig ein mulmiges Gefühl, wenn ein anderer Hund meinen mit offener Aggression begegnet und der andere Hundehalter ihn nicht mehr im Gehorsam hat, sondern nur noch über reine Kraft halten kann..

    Bei uns in der Gegend wohnt ein Staff(Mischling?) der jedes Mal VÖLLIG eskaliert, wenn er meine Hunde sieht, komplett hysterisches schreien wie Jagdgebell und er versucht alles, um an meine Hunde ran zu kommen.. die Besitzerin muss all ihre Kraft aufbringen, um ihn zu halten und bindet ihn auch irgendwo an, wenn sie die Chance hat..

    Ja da hoffe ich auch inständig, dass die Besitzerin ihn halten kann, Leine und Halsband halten und er nie die Chance bekommt, an meine Hunde ran zu kommen.. weil das geht definitiv übel aus.

    Wir hatten auch schon mal das Vergnügen mit einem Bernhardiner Rüden, der versucht hat, meine Hunde zu attackieren. Dem habe ich dir große Gurtbandflexi an dem Kopf geworfen, um ihn abzuwehren. Und die Besitzerin wollte mir dann erzählen, dass ihr Hund natürlich totaaaal lieb ist und nie spielen wollte. Ja ne ist klar :muede:

    … und wenn wir schon beim Thema Steuer sind… angenommen jemand hat so die letzen 2-3 Jahre keine Steuer gemacht, kann derjenige das mit zB Wiso dann für den Zeitraum auch machen?

    Ich frag für eine Freundin |)

    LG Anna

    Das kommt wohl auch drauf an, ob deine „Freundin“ verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben..

    Hat man ne Pflicht eine abzugeben, gibt es nämlich Fristen, die man einhalten muss.