ZitatAber wenn einer sagt: Das nächste Mal trete ich deinen Hund. Dann ist das eine Drohung und eine Ankündigung einer Straftat (Tierquälerei). Das könnte man natürlich anzeigen.
Vielleicht hast du ja mal einen Zeugen dabei.
Manche würden dann vielleicht etwas kleinlaut werden, wenn Sie einen Brief von der Polizei bekommen, sowas zukünftig zu unterlassen.
Hat bei mir bei manchen Gesellen wahre Wunder gewirkt ;-)
das mit der Ankündigung einer Straftat gibts schon. Allerdings wäre es mir neu, das die Tierquälerei da in den Katalogtaten steht.
Bei der Nichtanzeige geplanter Straftaten stehts meines Wissens nach auch nicht drin..
Wobei man sich wahrscheinlich auch noch drüber streiten kann, ob der Tatbestand wirklich erfüllt ist. Ich habe jetzt keinen Kommentar dazu da, wo ich nachschauen könnte. Aber ich glaube bei nem einzigen Tritt könnte es eng werden mit dem Tatbestand.
(NEIN, ich heiße das nicht gut ein Tier treten zu wollen, ich wollte nur erklären, das es so einfach eben manchmal nicht ist)