Mal kurz was zu den Eigentumsverhältnissen - da steht, daß das Gericht u.a. deswegen so entschieden hat, weil es sich um ein Fundtier handelt und der ehemalige Besitzer evtl. Besitzansprüche anmeldet.
ZitatSprich: Bei einem Fundtier könne rein theoretisch nicht ausgeschlossen werden, „dass sich der Eigentümer oder sonstige Berechtigte noch melden und Ansprüche auf das Tier erheben“ würde.
Es gibt allerdings Fristen, bis wann sich ein Eigentümer melden kann, oder?
Und das hier...
ZitatHarken- und Peitschenwürmer
... ist gruselig. Liest das keiner mehr vernünftig Korrektur?
Ich glaube nicht, daß ein einzelnes Urteil da für "Unheil" sorgen wird, evtl. sind die Menschen einfach ein wenig "wachsamer", welchem Verein sie vertrauen.