ZitatAlles anzeigenIch lese gerade den Entwurf und bin echt entsetzt. Da steht zum Bsp drin, dass Leute, die alkoholabhängig sind keine Hunde haben dürfen. Wow. Da fallen mir spontan vier Hunde ein, die eingezogen werden. Ne, fünf, denn Menschen die nicht geschäftsfähig sind (also z.B. geistig behindert) dürfen auch keinen haben. Tja, Dieter, Pech gehabt. Musste Deinen Papillion wohl hergeben.
Auch das in allen(!) öffentlichen Grünflächen nur noch eine zwei Meterleine erlaubt ist steht da drin. Ok, ist jetzt im Grunde auch fast schon so, aber da ging zumindest noch ne Flexi oder Schlepp.
Es soll eine Zentralstelle eingeführt werden und jeder muss den Hundeführerschein mit sich rumtragen. Ernsthaft?? Wie wär's denn noch mit ner Warnweste?
Der Hund kann eingezogen werden (auf Kosten des halters) wenn die diversen Prüfungen nicht oder nicht rechtzeitig gemacht wurden. Man hat zwei bzw sechs Wochen Zeit. Sechs Wochen um einen Hund auf eine Prüfung vorzubereiten!
Ja, die Liste ist abgeschafft aber als gefährlich gilt eine Hund wenn er Mensch oder Tier(!!!) 'geschädigt oder gefährdet' hat ohne vorher stark (z.B. duchr Schläge) provoziert worden zu sein. Gefährlcih ist auch ein Hund, der unkontrolliert Wild hetzt oder jagd.
Für gefährlcihe Hunde gilt permanenter Leinen und Maulkorbzwang im Stadtgebiet.Alles wird kontrolliert von einer 'Behörde' - wie immer die aussieht.
Sorry, aber das ist echt krass. Kontrollzwang hoch fünf. Es wäre ehrlicher gewesen, wenn sie das Halten von Hunden in der Stadt gleich ganz verbieten.
Aber gut, wenn es wirklcih stimt, dass seit 2009 die Zahl der Beissvorfälle um 30% gestiegen ist, haben die hundealter als Gesamtheit sich das wohl selber eingebrockt.Ich bin aber trotzdem entsetzt, dass die ach so liberalen Grünen ein Gesetz entwerfen in dem derartig viel Kontrolle, zusätzlcihe Behörden, permanentes Mitführen von Papieren usw usw drin ist.
Auch echt krass ist die Sache mit der unerwünschten Verpaarung. Alles Würfe von Hunden, die nicht von einem Zuchtwart als zuchttauglich eingestuft worden sind, müssen im Alter von 12 Wochen ans Tierhiem abgegeben. Wahnsinn.
Das Mitführen des Hundeführerscheins empfinde ich als absolut indiskutabel. Genauso wie ein Zwang zur Haftpflicht.
BEIM MENSCHEN (!!) ist beides nicht Pflicht. Man muss einen Ausweis haben, ihn aber nicht Mitführen. Man muss keine Haftpflicht abschließen.