Alles anzeigendas ist ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen der totgebissenen Frau.
Ich kenne mich mit österreichischem Strafrecht nicht aus.
Wir kann so etwas passieren, also die Umwandlung der in einem rechtskräftigen Urteil festgelegten Strafe in eine mildere Strafe?
"Nach dem Urteil habe die Versicherung der 38-Jährigen den Privatbeteiligten, den Hinterbliebenen, 40.000 Euro Schmerzensgeld überwiesen, so Echinger. Das nahm der Verteidiger zum Anlass, im Nachhinein die Milderung der Strafe zu beantragen. Auch die Staatsanwaltschaft habe keine Einwände gehabt. Statt der fünf Monate unbedingter Haft hat die Verurteilte nun 1.800 Euro zu zahlen. Die zehn Monate bedingt bleiben unverändert. Die 300 Tagessätze wurden wegen der finanziell angespannten Situation der Hundehalterin mit je sechs Euro festgesetzt."
Quelle: https://www.salzburg24.at/news…afe-umgewandelt-158864953
Mich freut’s für das kleine Kind, dass dadurch weniger lang auf eine Hauptbezugsperson verzichten muss.
Und hoffe ehrlich, es profitiert davon.
Das jemand in finanziell angespannter Situation ein Dutzend großer Hunde hält, ausstellt (was nicht billig ist) und züchtet.
Aber eigentlich keine Strafe zahlen kann (vermutlich kostet ein Staff-Welpe eines Ausstellungssiegers deutlich mehr als die Strafe),
ist schon eine Perle des Zynismus.