Betrifft das mit den zugelassenen und nicht zugelassenen Pfeffersprays nur private Wachdienste und die Polizei?
Ich kann doch ein für Menschen nicht zugelassenes Tierabwehrspray bei mir tragenen um eben "Tiere" abzuwehren. (Wildschwein, Schwan - brütende Krähen -- vor allem, was Menschen so an Getier fürchten.)
Greift mich dann jemand an, darf ich mich (solange Verhältnismäßigkeit gegeben ist) mit allem meiner Haut wehren, das ich zu fassen kriege: Schlüsselbund, Deo.....und eben auch dieses Tierabwehrspray - richtig?
Für welche Situationen bräuchte ich als Privatmensch dann noch extra zugelassenes Pfefferspray? Ich begebe mich doch nicht planvoll in Pfefferspray-Kämpfe....