So, jetzt noch mal zu den "Neuen EU-Impfpässen"
Doch, sie sind neu! Da gibt es zum Beispiel eine ExtraSeite für den ausstellenden TA, auch steht dort jetzt gültig von - bis...
Die Seite mit den Daten des Tieres wird laminiert, ebenso die Tollwutimpfung.
Die Pässe sind insofern registriert, daß ich sie nur über bestimmte Firmen bestellen kann, die laufenden Nummern sind registriert und ich muß über jeden abegebenen Paß genau Buch führen - wann, an wen, was für ein Tier.
Die Passe von vorher sind selbstverständlich weiter gültig und werden auch nicht abgeklebt.
Die elektronische Ablage ist noch Zukunftsmusik. Wir haben zwar schon einen in perfektem unverständlichen Amtdeutsch abgefassten Schrieb darüber erhalten, der allerletzte Satz ist aber sinngemäß: soll irgendwann mal kommen....
Selbstverständlich kann der TA einen neuen ausstellen, jeder TA hat ja eine Dokumentationspflicht. Jede T-Impfung muß mit Chargennr. vermerkt werden in der Kartei. Das Datum des Transpondersetzens ist ja auch vermerkt, bzw. beim VDH-Hund dann mit 8 Wochen anzunehmen, die T kommt dann eh später.
Sollte die elektr. Datenbank dann kommen, wird die alte Paßnr. für ungültig erklärt und der neue eingetragen. So einfach ist das. Der TA haftet mit seiner Signatur für die Richtigkeit der Angaben, dafür füllt er ja die Seite vorne aus.
Muß ja auch nicht neu gebohren werden, wenn ich mal meinen Perso verliere....
Und das ganze Brimborium haben wir doch selber gewollt: damit das elende Schmuggeln über die Grenzen aufhört, jedes Tier muß seine Herkunft nachweisen können via EU-Paß.
Übrigens: für Katzen und Frettchen kann noch der Vorgänger verwendet werden.