Vielleicht kennt sich jemand mit Erbrecht aus.
Mal angenommen eine Person stirbt (verwitwet, kinderlos). Per Testament (nehmen wir mal an, das ist förmlich in Ordnung, da von einem Notar erstellt) sind die einige noch lebende Schwester und deren Tochter (also die Nichte des Verstorbenen) als Erben eingesetzt. Die Schwester lehnt das Erbe aber ab. Erbt dann die Nichte alleine oder fällt der Anteil der Schwester auf jemand anderen?
Wenn das die einzigen noch lebenden Verwandten sind erbt die Nichte alles, wenn aber noch andere Geschwister oder die Eltern leben dann kommen die vor der Nichte
Alles anzeigenVielleicht kennt sich jemand mit Erbrecht aus.
Mal angenommen eine Person stirbt (verwitwet, kinderlos). Per Testament (nehmen wir mal an, das ist förmlich in Ordnung, da von einem Notar erstellt) sind die einige noch lebende Schwester und deren Tochter (also die Nichte des Verstorbenen) als Erben eingesetzt. Die Schwester lehnt das Erbe aber ab. Erbt dann die Nichte alleine oder fällt der Anteil der Schwester auf jemand anderen?
Eigentlich geht es dann an die Nichte. Bzw an alle Nichten und Neffen die vorhanden sind, also auch unter Umständen Kinder von anderen Geschwistern. Zumindest war das bei mir und meinem Großvater der Fall.. Da ging es über 4 Generationen
Die Frage ist ob nicht andere Nichten/Neffen eventuell auch ein Anrecht hätten, das weiß ich nicht und müsste man prüfen lassen.
Einzig außen vor ist der Gatte der Schwester (also Vater der Nichte)
Angaben ohne gewähr, bin kein Notar. Hab nur zu viel Zeit mit dem Thema verbracht...
Es gibt von der verstorbenen Person (88 Jahre) keine Eltern und keine weiteren lebenden Geschwister mehr, außer eben der im Testament bedachten Schwester. Diese Schwester hat aber außer der im Testament bedachten Nichte noch weitere Kinder. Heißt der Erblasser hatte noch weitere Nichten und Neffen (auch von bereits verstorbenen Geschwistern).
Ihr verwirrt mich.