Beiträge von Waldii

    Bei uns im Ort konnte man sich im Rathaus Blumensamen (Insektenfreundlich) für den eigenen Garten abholen. Zudem konnte man für kleine öffentliche Flächen eine Patenschaft übernehmen um diese insektenfreundlich anzulegen. Bei uns im Bauamt/Bauhof ist man froh, wenn Flächen zur Pflege wegfallen und die von jemand anderem "bewirtschaftet" werden. Wir reden hier von kleinen Flächen so um die 20 m².

    Frag doch einfach mal nach, ob Du nicht eine öffentliche Fläche pflegen und insektenfreundliche Pflanzen ausbringen darfst.

    Danke für die Antwort. Auch wenn ich genau das nicht hören wollte.

    Es gibt meines Wissens auch die Möglichkeit zugunsten einer anderen Person auf das Erbe zu verzichten.

    Wenn das (noch) stimmt, dann könnte die Schwester z.B. zugunsten der im Testament genannten Nichte auf ihren Anteil verzichten und dann bekommt die das gesamte Erbe.

    Mein Freund hat eben auch sowas erwähnt. Wir werden uns überraschen lassen.

    Vielleicht kennt sich jemand mit Erbrecht aus.

    Mal angenommen eine Person stirbt (verwitwet, kinderlos). Per Testament (nehmen wir mal an, das ist förmlich in Ordnung, da von einem Notar erstellt) sind die einige noch lebende Schwester und deren Tochter (also die Nichte des Verstorbenen) als Erben eingesetzt. Die Schwester lehnt das Erbe aber ab. Erbt dann die Nichte alleine oder fällt der Anteil der Schwester auf jemand anderen?

    Der Anteil der Schwester wird auf alle ihre Kinder bzw deren Kinder (falls sie auch schon gestorben sind oder das Erbe ausschlagen) aufgeteilt.

    Danke für die Antwort. Auch wenn ich genau das nicht hören wollte.

    Vielleicht kennt sich jemand mit Erbrecht aus.

    Mal angenommen eine Person stirbt (verwitwet, kinderlos). Per Testament (nehmen wir mal an, das ist förmlich in Ordnung, da von einem Notar erstellt) sind die einige noch lebende Schwester und deren Tochter (also die Nichte des Verstorbenen) als Erben eingesetzt. Die Schwester lehnt das Erbe aber ab. Erbt dann die Nichte alleine oder fällt der Anteil der Schwester auf jemand anderen?

    Wenn das die einzigen noch lebenden Verwandten sind erbt die Nichte alles, wenn aber noch andere Geschwister oder die Eltern leben dann kommen die vor der Nichte


    Es gibt von der verstorbenen Person (88 Jahre) keine Eltern und keine weiteren lebenden Geschwister mehr, außer eben der im Testament bedachten Schwester. Diese Schwester hat aber außer der im Testament bedachten Nichte noch weitere Kinder. Heißt der Erblasser hatte noch weitere Nichten und Neffen (auch von bereits verstorbenen Geschwistern).


    Ihr verwirrt mich.

    Vielleicht kennt sich jemand mit Erbrecht aus.

    Mal angenommen eine Person stirbt (verwitwet, kinderlos). Per Testament (nehmen wir mal an, das ist förmlich in Ordnung, da von einem Notar erstellt) sind die einige noch lebende Schwester und deren Tochter (also die Nichte des Verstorbenen) als Erben eingesetzt. Die Schwester lehnt das Erbe aber ab. Erbt dann die Nichte alleine oder fällt der Anteil der Schwester auf jemand anderen?