Kann ich grundsätzlich gut nachvollziehen @network
Jedoch kenne ich den Amtsleiter des OA aufgrund der Vorgeschichte meines Hundes bereits persönlich und denke, dass es nicht schaden kann, den ausgefüllten Fragebogen, den ich ihm bei der Gelegenheit übergeben werde, persönlich zu erläutern. Das heißt, er erhält visuell und auditiv Informationen. Und vielleicht hilft es ja was...
Trotzdem - es hängt von dieser Unterredung viel zu viel ab. Du bist auf den Goodwill des Amtsleiters angewiesen, was ist, wenn er schon von anderer Seite Druck kriegt? Das kannst du nicht wissen und läufst vielleicht mit gutem Willen, aber völlig unvorbereitet ins offene Messer.......
Wie die anderen schon schrieben, kontaktiere bitte unbedingt einen Fachanwalt dafür und lass den reden bzw schriftlich dazu Stellung nehmen. Als Laie kann man in solch heiklen Situationen 'ne Menge falsch machen und sich um Kopf und Kragen reden - auch wenn du es ehrlich meinst und einfach nur deine Sichtweise und die Umstände erläutern möchtest.
Den Fragebogen solltest du auch nicht so ohne weiteres vorlegen, sondern erst einem Anwalt zeigen!
Im schlimmsten Falle oder wenn es irgendwie blöd läuft setzt du mit solch blauäugigem Herangehen das Leben deines Hundes aufs Spiel!
Ich kenne hier auch die beiden OA-Typen persönlich, wir haben schon miteinander gearbeitet........ würde mein Hund aber wegen eines Beissvorfalls auffällig (wozu er durchaus das Potential und manchmal auch den Willen hat
), dann würde ich den Teufel tun und mich ohne fachliche Unterstützung mit denen auseinandersetzen. Dazu hängt immer zuviel von der momentanen Verfassung des Gegenübers ab, das kann ich gar nicht so formulieren und einschätzen wie das ein Anwalt könnte!
Ich drücke dir wirklich von Herzen beide Daumen, daß du mit deinem Hund nochmal mit einem blauen Auge davonkommst! Und daß du dann daraus lernst ![]()