ZitatDaher, wenn ich einen Hund hätte, der Fremde beißt, würde ich zur Sicherung es als meine Pflicht ansehen, meinen Briefkasten außen am Zaun anzubringen. Die Türklingel ebenfalls. Und ein großes Warnschild aufzuhängen.
Genau das habe ich - wer trotzdem das Tor öffnet kann sich die 42Argumente meines Hüterichs von Nahem anschauen
Zum Thema: wer sich einen Hund anschafft ist immer und überall für ihn verantwortlich.
Das Einschläfern eines gesunden Hundes ist nicht umsonst verboten - und diese asbachuralten Argumente von wegen "im TH jahrelang vegetieren" ziehen da auch nicht. Wer so argumentiert hat - zumindest in D - wenig Einblick in den TH-Alltag.
Die verantwortlichen Halter verdienen in meinen Augen keinen Respekt für ihre Entscheidung, sondern eine kritische Untersuchung der Umstände.
Erst wenn mir nachgewiesen werden kann, daß der Hund z.B. unheilbar krank war und deshalb gebissen hat, daß er vielleicht schwerst verhaltensgestört war oder ähnliches........ dann hätt ich vielleicht Verständnis.
Aber einen offensichtlich gesunden Hund einzuschläfern nur weil er sich nicht gesellschaftskonform verhalten hat - das ist verboten. Ein Hund darf wohl zur "Gefahrenabwehr" eingeschläfert werden, das mus aber amtlich festgestellt werden - und ein TA hat da gar nichts zu entscheiden!!!
Leider ist das immer noch gang und gäbe - viele Täe machen das auch um dem Hund ein "schlimmeres Ende" zu ersparen - es ändert nichts daran, daß es verboten ist. Gerade auch auf dem Land....... da gibts noch viel nichtigere Gründe wegen denen man mit seinem Hund beim TA aufläuft