Ich hab es überflogen und lese da, ehrlich gesagt, nur Selbstverständlichkeiten. Traurig ist, dass das so kleinteilig kontrolliert werden muss, aber wundern tut mich das nicht.
Impfungen
"...Es dürfen nur Hunde auf die Veranstaltung verbracht werden (auch Besucherhunde), die nachweislich unter einer wirksamen Schutzimpfung gemäß der Leitlinie zur Impfung von Kleintieren der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin https://m.tieraerzteverband.de/bpt/berufspolitik/leitlinien/ stehen. Der Nachweis ist entweder durch Vorlage eines EU-Heimtierausweises oder einer gleichwertigen amtlichen Bescheinigung zu erbringen. Alle Hunde müssen zudem nachweislich wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut zum Zeitpunkt der Veranstaltung besteht, wenn eine Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens 12 Wochen mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt oder eine Wiederholungsimpfung innerhalb eines Zeitraums durchgeführt worden ist, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt...."
Das von mir Fett markierte bedeutet de Facto eine Allgemeine Impfpflicht für die teilnehmenden Hunde. Bislang war immer nur der Impfstatus bei Tollwut vorgegeben, da Tollwut eine ansteckende, tödlichverlaufende Infektionskrankheit ist. Wenn das Schule macht, kann jedem das Vetamt Impfungen vorschreiben, egal ob diese für das jeweilige Tier Sinn machen oder nicht. Oder im Schlimmstenfall für den betroffenen Hund Gesundheitsgefährdend ist.
Nochdazu ist die Verlinkung auf den bpt der sich in der Vergangenheit ja nicht gerade als fortschrittsfördend hervorgetan hat. Und natürlich ist die Quellenangabe des bpt mit der Impfleitlinie stand 1.1.2021 veraltet, da es bereits eine neuere Impfleitlinie stand 1.1.2022 gibt.
(Und die BSZ findet erst im Herbst statt...)
"...Die Hängertüren sind stets so weit zu öffnen, dass zum einen das Vorhandensein von Wasser kontrolliert sowie die Temperatur abgelesen werden kann und zum anderen die Tiere nach außen blicken können..."
Ernsthaft? Ruheraum Hänger ade.
"... Eine Unterbringung von Hunden im Hänger oder im Auto außerhalb des Veranstaltungsgeländes ist verboten und ein Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung. Für Hunde, die außerhalb des Geländes ordnungsgemäß untergebracht werden können (z.B. am Wohnort oder Unterkunft im Hotel) muss der Nachweis der Unterbringung vor der Veranstaltung erbracht werden..."
??? Ich muß nachweisen das meine Hunde bei mir Zuhause ordnungsgemäß untergebracht sind.
"...Die Tiere sind abhängig von der Witterung und Standort maximal zwei Stunden am Stück in
den Boxen, Hänger oder Auto, danach ist der Hund mindestens 30 Minuten außerhalb der Box, Hänger oder Auto zu belassen (bspw. Spaziergang , etc.). Um diese Angaben kontrollieren zu können, ist hierüber ein stets aktuell zu haltendes Protokoll ( s i e h e A n l a g e ) gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Zudem muss sich die Person, die für den jeweiligen Hund verantwortlich ist und diesen aus dem KFZ/Hänger/Hundebox herauslässt, jedes Mal am hierfür vorgesehenen Kontrollpunkt melden, gleiches gilt für das Zurückbringen des Hundes in das KFZ/Hänger/Box. Über die An- und Abmeldung wird am Kontrollpunkt eine Liste geführt. Dies gilt nicht für die Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Während dieser Zeit kann ein daran gewöhnter Hund in der Box/im Hänger bleiben..."
Rechnen wir das mal zusammen. Ab 6:00 alle 2 Stunden für ne halbe Stunde Gassi, Macht über den Tag verteilt 8 Gassiblöcke = 4 h ???
Und vor der An-Abmeldung staut sich dann alles???
Das sind für dich alles Selbstvertändlichkeiten?