Beiträge von just2dun

    ch weiß nicht genau, wann das mit den Sportveranstaltungen in die Diskussion kam, aber es ist immer ganz nützlich, mal in den Gesetzestext zu schauen. Ich bin auch drauf reingefallen, als dieser Aufreger aufkam und habe es jetzt beim Überfliegen des Rückert-Artikel gesehen :ops: . Sportveranstaltungen sind demnach nicht im selben Maße betroffen. Es ist zwar auch nicht so ganz ersichtlich, warum z.B. ein kupierter Tierschutzhund nicht im RO-Turnier mitlaufen darf, aber das ist wieder ein anderes Thema.

    Auch Sportveranstalltungen sind ein Zurschaustellen.

    Erläutert wird das ganze im Ergänzungsgutachten

    https://www.tieraerztekammer-berlin.de/qualzucht/gutachten.html

    Zum einen - was wäre schlimm daran? (außer dass es mir nicht so gut gefallen würde, was nun wirklich kein Kriterium ist ;) )

    Zum anderen - wieso gab es vor Erfindung des Ausstellungswesens nicht so viele schlappohrige, lockige Schäferhunde, dass die zur Grundlage für den Rassestandard wurden? Und wieso sollte das jetzt so viel anders sein als vor 150 Jahren?

    Mir persönlich ist es vollkommen egal, wie der Schäferhund aussieht. Es ist nicht meine Rasse.

    Tja, wenn ich mich recht erinnere, sagen meine Quellen das der deutsche Schäferhund quasi ein Schlag des Altdeutschen Hütehundes ist. Man hat also die ganzen Schafpude und Strobel und Stumpfer und Kuhhunde und Tiger und Gelbbacken weggelassen und Hunde vom Typ dt. Schäfer zusammengefasst. Was im Prinzip nichts anderes ist als optisch Typ Schäferhund = dt. Schäferhund. Und die sind nun mal Stehohrig und glatthaarig.

    Problematisch wäre es wenn nur noch der "schöne" Schäferhund seine ZZL bekommen würde. Dem ist aber nicht so. Der sportliche hat sein Ausbildungskennzeichen und punktet da, und der Showhunde hat seine Formwertnote. Wo ist das Problem.

    OT:

    Wenn das Schule macht, kann jedem das Vetamt Impfungen vorschreiben, egal ob diese für das jeweilige Tier Sinn machen oder nicht. Oder im Schlimmstenfall für den betroffenen Hund Gesundheitsgefährdend ist.

    Passiert bereits. Es gibt gewerbsmaessige Zuechter, die jetzt die Auflagen bekommen haben, alle Hunde nach dieser Richtlinie zu impfen. Auch die uralten Hunde.

    Ausnahme gilt nur fuer Hunde, die wegen Krankheit nicht geimpft werden koennen (Nachweis vom TA ist Pflicht, klar).

    Hast du schon mal geschrieben, ich erinnere mich.

    Jemehr finde ich die Vorstellung einfach nur gruselig. Da kommt jemand her und schreibt mir vor meinen 14 Jährigen ne 6 fach Impfe reinzudrücken. Weils ja wurscht ist. Und am besten noch ne Bravecto hinterher. Is ja Stand der Medizin. Aber die TA Kosten die mich hinterher treffen, die sind ja Privat. Bzw. so ein alter Hund hats halt irgendwann hintersich und Anbis hätte mich so und so getroffen.

    Ich hab es überflogen und lese da, ehrlich gesagt, nur Selbstverständlichkeiten. Traurig ist, dass das so kleinteilig kontrolliert werden muss, aber wundern tut mich das nicht.

    Impfungen

    "...Es dürfen nur Hunde auf die Veranstaltung verbracht werden (auch Besucherhunde), die nachweislich unter einer wirksamen Schutzimpfung gemäß der Leitlinie zur Impfung von Kleintieren der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin https://m.tieraerzteverband.de/bpt/berufspolitik/leitlinien/ stehen. Der Nachweis ist entweder durch Vorlage eines EU-Heimtierausweises oder einer gleichwertigen amtlichen Bescheinigung zu erbringen. Alle Hunde müssen zudem nachweislich wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut zum Zeitpunkt der Veranstaltung besteht, wenn eine Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens 12 Wochen mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt oder eine Wiederholungsimpfung innerhalb eines Zeitraums durchgeführt worden ist, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt...."


    Das von mir Fett markierte bedeutet de Facto eine Allgemeine Impfpflicht für die teilnehmenden Hunde. Bislang war immer nur der Impfstatus bei Tollwut vorgegeben, da Tollwut eine ansteckende, tödlichverlaufende Infektionskrankheit ist. Wenn das Schule macht, kann jedem das Vetamt Impfungen vorschreiben, egal ob diese für das jeweilige Tier Sinn machen oder nicht. Oder im Schlimmstenfall für den betroffenen Hund Gesundheitsgefährdend ist.

    Nochdazu ist die Verlinkung auf den bpt der sich in der Vergangenheit ja nicht gerade als fortschrittsfördend hervorgetan hat. Und natürlich ist die Quellenangabe des bpt mit der Impfleitlinie stand 1.1.2021 veraltet, da es bereits eine neuere Impfleitlinie stand 1.1.2022 gibt.

    (Und die BSZ findet erst im Herbst statt...)

    "...Die Hängertüren sind stets so weit zu öffnen, dass zum einen das Vorhandensein von Wasser kontrolliert sowie die Temperatur abgelesen werden kann und zum anderen die Tiere nach außen blicken können..."

    Ernsthaft? Ruheraum Hänger ade.

    "... Eine Unterbringung von Hunden im Hänger oder im Auto außerhalb des Veranstaltungsgeländes ist verboten und ein Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung. Für Hunde, die außerhalb des Geländes ordnungsgemäß untergebracht werden können (z.B. am Wohnort oder Unterkunft im Hotel) muss der Nachweis der Unterbringung vor der Veranstaltung erbracht werden..."

    ??? Ich muß nachweisen das meine Hunde bei mir Zuhause ordnungsgemäß untergebracht sind.

    "...Die Tiere sind abhängig von der Witterung und Standort maximal zwei Stunden am Stück in

    den Boxen, Hänger oder Auto, danach ist der Hund mindestens 30 Minuten außerhalb der Box, Hänger oder Auto zu belassen (bspw. Spaziergang , etc.). Um diese Angaben kontrollieren zu können, ist hierüber ein stets aktuell zu haltendes Protokoll ( s i e h e A n l a g e ) gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Zudem muss sich die Person, die für den jeweiligen Hund verantwortlich ist und diesen aus dem KFZ/Hänger/Hundebox herauslässt, jedes Mal am hierfür vorgesehenen Kontrollpunkt melden, gleiches gilt für das Zurückbringen des Hundes in das KFZ/Hänger/Box. Über die An- und Abmeldung wird am Kontrollpunkt eine Liste geführt. Dies gilt nicht für die Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Während dieser Zeit kann ein daran gewöhnter Hund in der Box/im Hänger bleiben..."

    Rechnen wir das mal zusammen. Ab 6:00 alle 2 Stunden für ne halbe Stunde Gassi, Macht über den Tag verteilt 8 Gassiblöcke = 4 h ???

    Und vor der An-Abmeldung staut sich dann alles???


    Das sind für dich alles Selbstvertändlichkeiten?

    Meines Wissens sind Ausstellungsbewertungen schon jetzt bei keiner Rasse für die Erlangung der Zuchttauglichkeit ausreichend, nur ergänzend zu einer eigentlichen Zuchtbewertung noch erforderlich. DAS Problem sehe ich als kleinstes an.

    Also wenn man bei einigen Rassen so liest, wie schwer es für die Halter von "unerwünschten Typen" ist, die zwei notwendigen SG (beispielhaft) zu erlangen, teilweise ins Ausland gefahren werden muss oder zu Richter xy, weil das die einzige Chance ist, dann sehe ich da eindeutig ein Problem. Mit dem Erfüllen des Rassestandards hat das ja gar nichts zu tun.

    Das ist in erster Linie sache der Zuchtvereine. Die bestimmen ob Schauergebnisse zur ZZL nötig sind, welche Richter anerkannt werden und zu guter Letzt damit auch wie SG verteilt werden.

    Was ist falsch daran nachweisen zu müssen, dass der ausgestellte Hund, der dann ja auch in die Zucht soll, gesund sein muss?

    Ausgestellte Hunde gehen nicht automatisch in die Zucht. Im gegenteil, Ausstellungen besuchen kann genauso ein Hobby sein, wie Agi Tuniere.

    Meiner Meinung nach gehören Ausstellungsergebnisse nicht in eine moderne Zuchtbewertung.

    Schlappohriger Schäfer mit Locken wäre ok?

    eine Horrorvisionen die du malst sind nicht unberechtigt. Aber auch weil der VDH nicht aus dem Quark kommt und drei 🙈 🙉 🙊 spielt….

    M.W. hat der VDH sehr wohl eine Stellungnahme zu der geplanten Gesetzesänderung abgegeben.

    Das finde ich richtig gruselig.

    Allgemeine Impfpflicht durch die Hintertür. Und das nichtmal mit der aktuellsten Fassung.

    Freie Sicht für die Hunde im Auto...Runterfahren und Ruhe wird überbewertet.