ZitatWenn Du Angst vor Einbrechern hast, solltest du dir eine Alarmanlage zulegen, daß ist zielführender.
Hab ich nicht war auch nicht das Thema aber wenn ichs hätte würd ich mir bestimmt erst eine Alarmanlage zutun als ein "Wachhund".
ZitatWenn Du Angst vor Einbrechern hast, solltest du dir eine Alarmanlage zulegen, daß ist zielführender.
Hab ich nicht war auch nicht das Thema aber wenn ichs hätte würd ich mir bestimmt erst eine Alarmanlage zutun als ein "Wachhund".
falls jemand lust dazu hat: ccfw[DOT]ch/forrer_roger.pdf ich bin mal mit dem Collie drausen mach ich lieber
Für die Schweiz hätte ich ein ellenlanges PDF mit sämtlichen Gesetzen hierzu aber mag das nicht alles durchlesen/durchsuchen davon krieg ich Kopfschmerzen
Das schreibt er ja aber töten ist ungebührend in diesem Fall, ein Hundebiss nicht, so sehe ich das auch. Denke am ende entscheidet der Richter aber auf jedenfall stimmt das mit Recht zur Verteidigung schon. Der Richter wird am ende aber bestimmen ob die Verteidigung angemessen war oder nicht. Ein Hundebiss dürfte dies bei schwerem Einbruch durchaus sein. Sehe ich auch so, aber bin kein Justizler
Grad gefunden bei gutefrage.net und wollte ich rasch posten:
Zitatbeim widerrechtlichen Eindringen in ein Haus, eine Wohnung etc. ("Einbruch" und Einbruch in Tateinheit mit Diebstahl) geht das deutsche Strafrecht in § 243 Abs 1 Satz 1 Ziff. 1-7 und § 244 Abs.1 Satz 1 Ziff.3 StGB (Strafgesetzbuch) tatbestandlich von "Diebstählen in besonders schweren Fällen" aus. Die besonders schweren Fälle werden nach Maßgabe der vorstehend genannten Rechtsvorschriften differenziert behandelt in solche, die m i t ! oder o h n e ! das Mitführen oder die Verwendung von Waffen begangen werden. Soweit die etwas kurz gegriffene Wiedergabe der einschlägigen Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuches. Soweit es um den normalen Einbruch oder Einbruchdiebstahl geht, also um die Beantwortung deiner Frage reicht diese etwas verkürzte Darstellung der Rechtsnormen aber aus. Denn, du hast ja nicht vorrangig nach den Tatbestandszuordnungen nach deutschem Recht gefragt, vielmehr interressiert dich, ob dein Hund (Wachhund), der sich während des Einbruchs im Haus aufgehalten hat, den Täter stellen und ggfs. zubeißen darf.
Antwort: Hält sich dein Hund in deinem Haus auf und stellt eine Person, die widerrechtlich in dein Haus, deine Wohnung etc eindringt (einbricht) und beißt den Eindringling in der Absicht, ihn dingfest zu machen, entstehen weder dir noch deinem Hund aus dem Verhalten deines Hundes, explizit, dem Biss deines Hundes zum Nachteil des Eindringlings k e i n e r l e i rechtliche Sanktionen (Nachteile,Strafen, welcher Art auch immer).
Es ist dein gutes Recht, deine Güter, d.h. dein Haus, deine Wohnung etc. und die darin befindlichen Wertgegenstände vor widerrechtlicher Entnahme (Diebstahl) zu schützen. Welcher Mittel du dich dazu bedienst, ist ausschließlich deine Angelegenheit und kann nicht zu deinem Nachteil gegen dich geltend gemacht werden. Als ungebührend könnten allerdings von dir installierte Tötungsmaschinen angesehen werden, weil diese generell eine -im Vergleich mit einem Hundebiss- unverhältnismäßigen, also zur Abwehr der Gefahr nicht !!! gebotenen Wirkung erzielen.
Um beim Hundebiss zu bleiben, ist es dein gutes Recht, dein Anwesen und deinen Besitz durch einen Hund schützen zu lassen. Dass dieser einen Einbrecher nicht nur ankläfft und ggfs. vertreibt, sondern ihn beißt und stellt, ist auf jeden Fall als angemessene Abwehraktion anzusehen.
OK dann lassen wirs doch so stehen finde dein letzten post auch gut, wollte auch garnicht auf sowas raus eine solche Diskussion entfachen. Ist ja jetzt auch wirklich schon sehr weit von eigentlichen Thread Thema entfernt.
Nur eins noch um das klarzustellen ganz allgemein: ich habe und hätte nie vor ein Hund als Waffe zu gebrauchen oder ihm irgend sowas auch nur in irgendeiner Form beizunringen.
Das meinte ich ja mit:
Zitatdas wäre bei Mensch Hund Beziehung wohl dein Haus/Wohnung/Garten, wenn hier jemand eindringt, ohne die nötigen Rituale.
Ein Besucher zB oder Mitbewohner würde die nötigen Rituale oder wie man das nennen möchte ja einhalten (zur Haustüre rein, Klingeln usw) Ein Einbrecher aber eben nicht...
Ich kenne zwar eure Gesetze nicht so genau aber ich glaube kaum das du probleme kriegst wenn dein Hund einen Einbrecher schnappen würde..
ZitatHoffentlich nicht. Ich fänd's überhaupt nicht erstrebenswert, wenn mein Hund auf fremde Hunde losgeht (mit Beschädigungsabsicht), nur weil sie in meinen Garten kommen.
Einfachster Grund: Ich würde auch nicht wollen, dass mein Hund vom örtlichen Hofhund totgebissen wird, wenn er aus Doofheit oder sonstwie in dessen Gehege kommt.
Zweiter Grund: Ich bin nicht allein auf der Welt. Ich möchte, dass andere Menschen (ob mit oder ohne Hund) auf mich Rücksicht nehmen, deswegen muss ich auch auf andere Rücksicht nehmen.
Dritter Grund: Beißt oder tötet mein Hund einen anderen, dann werde ich mit Auflagen konfrontiert, mein Hund wird leinenpflichtig, maulkorbpflichtig, im schlimmsten Fall mir weggenommen und vielleicht sogar eingeschläfert.Ein Hund ist keine Waffe, die ich dazu einsetzen darf, andere zu schädigen. Das ist in Deutschland verboten (außer für beamtete Hunde im Dienst von Polizei oder Bundeswehr), und das mit gutem Grund.
Das hab ich schon nicht grad in der Form gemeint ich Sprich hier ehr davon wenn einer der bösen bösen Menschen dies nunmal leider gibt in dein Haus einbrechen würd, was klauen will dir was antuen will, dann fänd ichs ziemlich traurig wenn mein HUnd hingehen würde und sich von dem Streicheln liesse
ZitatHundehalter oder Hundeführer sind glaub ich die gängigen Begriffe.
Gut damit kann ich mich anfreunden dann nennen wir das so