Dieses von Dir @Mona X angesprochene Wegerecht über privaten Grund ist in der Regel im Grundbuch eingetragen (seltener im Baulastenverzeichnis) und da ist normalerweise explizit gesagt, wer wann und wofür dieses Recht nutzen darf; meist handelt es sich um Rechte unter Nachbarn.
Ein "öffentliches" (= ein für alle Passanten nutzbares) Wegerecht habe ich bisher noch in keinem Grundbuch gesehen.....