Einen Anwalt zu nehmen war schon mal eine gute Entscheidung, wäre aber etwas früher noch besser gewesen.
Die Einstufung als gefährlicher Hund hat keinen Zusammenhang mit der Anzeige wegen Körperverletzung. Ein Hund kann laut Hundeverordnung auch als gefährlicher Hund eingestuft werden, wenn kein Schaden entstanden ist (z.B. bei "Anspringen in gefahrdrohender Weise").
Über den Sinn oder Unsinn einer Verhaltensüberprüfung kann man lange diskutieren,aber das Kind ist jetzt schon in den Brunnen gefallen.
Och.... die Motivation für Panikmache und Gerüchte streuen ist sehr vielfältig.Und du hasst noch keine einzigen Beleg, dass in D ein Hund behördlich angeordnet eingeschläfert wurde, weil er den Wesenstest nicht bestanden hat, gebracht.
Ich kenne 2 Besitzer_innen, die ihren Hund nach einem Vorfall haben einschläfern lassen.
Ich kenne 4 Hunde, die den Wesenstest nicht bestanden haben und dann Leinen- und MK-Pflicht hatten.
Ich kenne einen Hund, der dem Besitzer aufgrund von Aggressivität abgenommen wurden. Es war in Bayern ein Kat 1-Hund, wurde von dem Besitzer "scharf gemacht" und hat mindestens zweimal gebissen.... Ob ein Wesenstest durchgeführt wurde, kann ich dir nicht sagen. Aber das letzte was ich von diesem Hund mitbekommen habe: saß 5 Jahre später immer noch in "Einzelhaft" und gilt als nicht vermittelbar.
(Das war alles in Bayern.. und ich kenne die meisten der Leute nur flüchtig...)
Und gerade wegen des letzten Falls, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Hund, der im Schreck nach einer Hose schnappt und diese ansabbert, eingeschläfert werden soll, wenn er den Wesenstest nicht besteht. Und so lange mir nicht das Gegenteil beweisen wird, bleibe ich bei der Einschätzung.
Das OA ist gar nicht dazu befugt, eine Einschläferung anzuordnen. Das wird z.B.in Dänemark gemacht, oder in England, aber in Deutschland darf ein Hund eigentlich gar nicht aus Verhaltensgründen eingeschläfert werden (sondern laut Tierschutzgesetz nur zur Vermeidung von Schmerzen, Leiden, Schäden).
Der Gutachter beim Wesenstest entscheidet gar nichts, der schaut sich das Ganze an und gibt eine Empfehlung ans OA ab. Das OA entscheidet dann über weitere Massnahmen.
Es kann Auflagen geben (Leinen-/Maulkorbzwang), oder es kann bei einem schlechten Wesenstest die Halteerlaubnis verweigern. Wenn ein gefährlicher Hund ohne Halteerlaubnis gehalten wird kann er eingezogen werden.
Wenn ein Hund eingezogen wird geht in den allermeisten Fällen der Besitz (unter Auflagen) an ein Tierheim, aber eigentlich ist die Gemeinde verantwortlich für eingezogege Hunde. Es wurde schon mehrmals von Gemeinden versucht, eingezogene Hunde einzuschläfern weil die Unterbrigung aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden musste und keine Vermittlungchance besteht. Das ist aber nicht rechtens.
Ein TH kann ein Hund nur aus Verhaltensgründen einschläfern, wenn das von einer Kommission beschlossen und triftig begründet wird, z.B. wenn es unmöglich ist, den Hund ohne Gefahr für die Pfleger zu versorgen.
Ganz so einfach ist das also nicht mit dem Einschläfern. Heisst nicht, dass es nicht trotzdem -illegalerweise - gemacht wurde (z.B. die Hunde aus der HH-Harburger "Hundehalle", die irgendwann einfach verschwunden sind, oder dieser Fall hier: http://<br>https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Zu-teuer-Gemeinde-laesst-Kampfhunde-einschlaefern,kampfhund114.html )
Wenn ein Besitzer nach einem Vorfall oder nicht bestandenen Wesenstest den Hund einschläfert ist das eigentlich auch nicht rechtens. Aber wo kein Kläger...
Dein letzter Fall aus Bayern ist eher seltsam. Bei Kat.1 Hunden wird die gesteigerte Aggressivität unwiderlegbar angenommen, es ist also eigentlich egal, ob der Hund scharf gemacht / tatsächlich aggressiv war oder nicht. Kat.1 Hunde gehen deswegen in Bayern auch nicht zum Wesenstest, weil.man da eh nicht widerlegen kann.
Man bekommt in Bayern (bis auf ganz wenige Ausnahmen) gar keine Halteerlaubnis für Kat.1 Hunde.