Zitat
Danke für die Antwort. Ins Ausland fahren wir mit Campino nicht.
Wie wäre es denn in dem Fall, wenn unser Hund ohne gültigen TW-Schutz jemanden beissen würde (was hoffentlich nie vorkommt
) ? Dann gibt es doch sicherlich Ärger? Die Tierärztin, bei der wir vor 2 Jahren zum impfen waren, hat zumindest gesagt, daß er aus dem Grund unbedingt geimpft sein sollte.
Da müsstest Du Dir mal die neueste Tollwutverordnung raussuchen.
Es steht auf jeden Fall drin, dass ein Hund solange als gültig geimpft angesehen wird, wie der Impfstoffhersteller es in seinem Beipackzettel angibt.
Wenn Dein Tierarzt die Impfung nur für ein Jahr eingetragen hat, aber laut Hersteller die Impfung für 3 Jahre vorhält, dann gilt der Hund nach der Tollwutverordnung auch für 3 Jahre gültig geimpft.
Da Deutschland ja offiziell als Tollwutfrei gilt, könnte ich mir vorstellen, dass man den Hund nach einem Vorfall auch einfach eine gewisse Zeit unter Beobachtung hält. Hat man einen Garten und gewährleistet, dass der Hund in der Zeit nicht mit anderen in Berührung kommt, müsste er auch nicht eingeschläfert werden.
Da kannst Du sicher auch auf Deinem Veterinäramt eine Auskunft bekommen.