Beiträge von Bubuka

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    Unser Pupser (American Bulldog, 1,5 Jahre alt) hat seit kleinauf eine Futtermittelunverträglichkeit.

    Die meisten Hunde bekommen eine Futterunverträglichkeit einige Wochen nach der Impfung.
    Das zugesetzte Aluminiumhydroxid ist bekannt dafür, dass man jede Art von Allergie damit auslösen kann.

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    An der Universität Wien untersuchen Wissenschaftlerinnen, wie Allergien entstehen. Aluminium ist sehr gut dafür geeignet, in Tierversuchen Allergien jeglicher Art zu provozieren. Zunächst machten die Forscherinnen die Labormäuse gegen Äpfel oder Nüsse allergisch, indem sie die Lebensmittel zusammen mit Aluminiumhydroxid verfütterten.

    http://lex.referata.com/wiki/Aluminium…_in_Impfstoffen

    Ich würde den Hund mal einer klassischen Homöopathin vorstellen, welche die Gifte ausleitet und die Gesundheit stärkt.

    Dann würde ich unbedingt auf eine natürliche Ernährung umstellen.

    Der Tipp eines Tierarztes, wie man die Darmerkrankungen, Unverträglichkeiten, Allergien am besten heilt:

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    Dirk Schrader: Bei vielen Hunden schaffen wir es, den Darm zu renaturieren.

    Das geht so: Loch im Garten graben: Industrienahrung rein. Rasen drüber sähen.

    http://www.houndsandpeople.com/de/magazin/wis…-hund-wirklich/

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    " trotz " Melkfett ?!?!

    Wohl eher "wegen" Melkfett ... :hust:
    Das ist Erdölchemie, genau wie " Labello" und macht's erst richtig schlimm .

    Das sehe ich genauso.
    Das regelmässige Einfetten macht die Pfoten erst empfindlich und trocknet sie aus.
    Ganz besonders die "Pflege" mit Erdölprodukten (Paraffine).

    Ich würde die Pfoten einfach ganz in Ruhe lassen. Die Ballenhaut ist eigentlich sehr unempfindlich.

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    Ui, ich bin sogar vom Fach.
    Trotzdem finde ich das es jeder selber entscheiden sollte und sich nicht denen anschliessen müssen die am lautesten schreien.

    Wenn Du vom Fach bist, solltest Du Dich besser informieren.
    Kein Hundehalter kann selbst entscheiden, ob er seinen Hund kastrieren lässt, außer wenn es einen medizinischen Grund gibt.

    Diese Entscheidungsgewalt hat der Gesetzgeber dem Hundehalter aberkannt - zum Schutz des Hundes vor Willkür. Das Tierschutzgesetz ist eine absolute Minimalanforderung an eine artgerechte Haltung und Versorgung und an das Recht auf körperliche Unversehrtheit.


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    Lionn
    Auch wenn mir jetzt vermutlich gleich wieder unterstellt wird nicht lesen zu können :hust: Aber sie würde gegen überhaupt nichts verstoßen, denn im Zweifelsfall gibt's immer noch den 3.Punkt mit der weiteren Haltung und Verwendung

    Wenn Du Gesetze nicht lesen kannst, ist das ja nicht schlimm. Dann lasse sie Dir von einem Rechtsanwalt erklären. Aber verschone uns doch bitte mit Deiner laienhaften Auslegung.

    Gesetze sind verbindlich für Jedermann, ob man sie versteht oder nicht.
    Wenn Dich jemand anzeigt wegen einer unerlaubten Kastration, dann wirst Du verurteilt, auch wenn Du das Gesetz anders ausgelegt hast.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ein Verstoss gegen den § 6 TierSchG wird mit einer empfindlichen Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe geahndet.

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    § 6
    (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn

    1.
    der Eingriff im Einzelfall

    a)
    nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
    b)
    bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,

    Zitat


    5.
    zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

    http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html


    Beide Sätze lassen keine automatische Auslegung auf eine legale Kastration zu, der zweite Teil von Satz 5 bezieht sich, laut neuestem Gerichtsurteil, nur auf Großtiere wie Hengste, Bullen, Eber, Böcke usw., da in diesen Fällen durch eine Kastration ein weiterer, gefahrloser Umgang bzw ein weiterer Nutzen als Schlachtvieh gegeben ist.

    Eine Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung bezieht sich, ebenfalls laut Gerichtsurteil, auf die Kastration von Katzen. Es wird davon ausgegangen, dass Hunde sich nicht unkontrolliert vermehren können, da sie unter Aufsicht zu halten sind.

    Zitat

    danke. bin für jeden tipp dankbar, echt.

    satt wird die aber nie :D

    dachte statt 2x eher 3x zu füttern, da ich aber viel mit leckerlie arbeite, sie viel bestätige mache ich lieber nur 2x und die mittagsportion ist sozusagen die leckerlieration.

    Du fütterst nur 2 mal täglich?
    Da ist es kein Wunder, dass sie abdreht.
    In dem Alter sollte ein Hund 3- 4 mal täglich gefüttert werden.
    Die Leckerlies kann sie nebenbei haben. Die muss man nicht abziehen.

    Zitat

    Was verbreite ich denn bitteschön ? :???: :hust:

    Ich kann doch auch nichts dafür wenn die 3 Punkte medizinische Indikation, unkontrollierte Vermehrung und weitere Nutzung oder Haltung in dem Paragraphen ausdrücklich ausgeschlossen werden :???:

    Ich habe es doch nicht geschrieben sondern zitiere nur was da steht :hust: Siehe Punkt 1 und 5 etwas weiter oben

    Sag mal, lesen ist nicht so Deine Stärke?
    Du hast behauptet, dass man Hunde kastrieren darf, um eine unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern und hast weiterhin behauptet, Tierschutzvereine hätten einen gesetzlichen Spielraum.

    Die von mir angeführten Urteile der Gerichte besagen genau das Gegenteil.

    Zitat

    Na eben weil sie es dürfen oder wenn euch das lieber ist - weil es ihnen das keiner verbieten kann weil sie den gesetzlichen Spielraum haben.

    TIERSCHUTZVEREINE HABEN KEINEN GESETZLICHEN SPIELRAUM.
    HÖR DOCH MAL AUF SOLCHEN UNSINN ZU VERBREITEN.

    Das Amtsgericht Alzey hat hierzu ein Urteil gesprochen:

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    Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim übernehmen will, muß sich oft in einem Vertrag verpflichten, das Tier kastrieren zu lassen. Der Überpopulation von Hunden und Katzen soll damit vorgebeugt werden. Eine derartige Vertragsklausel wurde durch das Amtsgericht Alzey für unwirksam erklärt. Die Durchführung der Kastration bei einem Hund widerspricht § 1 des Tierschutzgesetzes, da ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht zugefügt werden dürfen.


    AG Alzey, AZ 22 C 903/95

    Oder hier:

    Zitat

    Amtsgericht Mainz, AZ: 35 C 79/94) Kastration von Hunden nur aufgrund tierärztlicher Indikation.

    Eine Kastration ist demgemäss § 6 des Tierschutzgesetzes grundsätzlich verboten, wenn der Eingriff nicht im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist. Die tierärztliche Sachverständige führte vor Gericht aus, dass ein medizinischer Indikationsfall nicht vorlag. Auch das Problem der unkontrollierten Vermehrung hat die Sachverständige nicht als eine Begründung für die Kastration akzeptiert, da sie bei Einzelhaltung eines unproblematischen Hundes durch einfachste Überwachung ausreichend vermeidbar sei.

    https://de-de.facebook.com/SusanBeaucamp.…558681900808650


    Ich finde es wirklich erstaunlich, dass sich sogenannte Tierfreunde (Hundehalter) einen Dreck um das Tierschutzgesetz scheren.

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    Und schon wieder das Argument mit der TS Gesetz warum nur hält sich das sooowas von hartnäckig ?? :???:


    Gibt es eine Gesetzesänderung die ich nicht mitbekommen habe? Wenn nicht stimmt das NICHT . Im TS Gesetz sind Unfruchtbarmachungen ausdrücklich ausgenommen aus dem Paragraphen !!


    Du hast das Gesetz scheinbar nicht verstanden - wie viele andere auch nicht.
    Die Ausnahmeregelung betrifft die unkontrollierte Vermehrung, die man nicht mit anderen Mitteln verhindern kann.

    Eine Rechtsanwältin zum Gesetz:

    Zitat

    Mit welcher Rechtfertigung? Zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung.....

    Dies ist doch längst geklärt. Diese Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz vermag die rechtliche Bewertung der Kastration ohne medizinische Indikation nicht zu erschüttern, da diese Regelung lediglich Katzen betrifft.

    Der Gesetzgeber als auch die Rechtssprechung nehmen zutreffend an, dass hier in Deutschland Hunde nicht unkontrolliert leben.

    Auch Tierheime oder Tierschutzvereine können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

    https://de-de.facebook.com/SusanBeaucamp.…620132751330231


    Dazu gibt es auch einiges an Gesetzeskommentaren und Rechtsprechungen.
    Gesetz bleibt Gesetz. Das kann nicht jeder auslegen, wie er möchte.

    Man kann einen Milchleistentumor nicht sicher durch eine Kastration verhindern.
    Von 1000 Hündinnen, die nicht kastriert sind, erkranken gerade mal 0,2 bis maximal 1,8% an einem Gesäugetumor. Nach der ersten Läufigkeit kastrierte Hündinnen tragen ein Risiko von 0,14 %.

    Viele Gesäugetumore entstehen auch gar nicht durch Hormone, diese können also durch eine Kastration nicht verhindert werden. Ob ein Hund an Krebs erkrankt, hängt massgeblich mit dem Immunsystem zusammen.

    Stellt man die Nachteile einer Kastration gegenüber, dann ist die Tumorprophylaxe geradezu lächerlich. Die weiblichen Hormone haben vielfältige Aufgaben im Körper. Es gibt keine Hormone, die man ohne Folgen einfach wegschneiden kann.

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    Progesteron und Estradiol sind die Haupthormone des weiblichen Organismus. Lange Zeit glaubte man, dass diese Hormone nur der Reproduktion (Fortpflanzung) dienen.

    Heute weiß man aber, dass sie ein breites Wirkungsspektrum haben und fast alle Organfunktionen beeinflussen.(!!!!) Deshalb werden sie auch als „Multifunktionelle Hormone“ bezeichnet.

    http://www.deaa.de/hormone/hormone03.php


    Auf dieser Seite werden Frauen darüber informiert, welche Auswirkungen die Entfernung der Gebärmutter und Eierstöcke haben.
    Die Auswirkungen sind sehr viel umfassender, als allgemein angenommen.
    Die Bedeutung der Hormone sind bei Mensch und Tier vergleichbar.

    http://www.hersfoundation.com/german/facts.html


    Die bekannten Nachteile einer Kastration bei der Hündin:

    http://www.naiaonline.org/pdfs/LongTermH…euterInDogs.pdf


    Und tatsächlich macht man sich strafbar. Eine Kastration ohne medizinische Notwendigkeit ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

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    Wenn du sagst gespeichert, hattest du schon Kontakt mit dieser Homöopathin oder hast du sie in Internet gefunden.
    Mir wäre wichtig das jemand schon mal dort war und evtl Erfahrung mit der Ärztin gemacht hat.

    Nein, ich kenne die Tierärztin nicht persönlich.
    Ich habe für Hundehalter, die eine Tierheilpraktikerin suchen, ein paar gespeichert, die eine gute Ausbildung in der klassischen Homöopathie haben.
    Diese Tierärztin hat sich auf die Homöopathie spezialisiert. Ich gehe davon aus, dass sie darin gut ist (ist aber nur meine Einschätzung). Sie könnte mit der schulmedizinschen Behandlung deutlich mehr Geld verdienen.

    Erfahrungsberichte sind natürlich sehr gut, aber wichtiger wären mir eine solide Ausbildung und vor allem eine gute Therapiemethode. Es gibt so viele Tierheilpraktiker, die können eigentlich nichts. Die machen dann etwas Reiki, Bachblüten, Tierkommunikation, Tierpsychologie, Ernährungsberatung mit Verkauf ihrer Produkte, haben in der Homöopathie vielleicht mal ein Wochenendseminar mitgemacht.
    Da ist eine Heilung dann eher Zufall.

    Wirklich sichtbare Heilerfolge kenne ich nur in der klassischen Homöopathie, bei der Bioresonanz und in der TCM - bei Therapeuten, die sich spezialisiert haben. Danach würde ich einen Therapeuten aussuchen.

    Vielleicht meldet sich ja sonst noch jemand mit Adressen.