Beiträge von Luna77

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    :gut: Das kann ich voll und ganz unterschreiben.

    Da wurden ein Kleinkind und eine erwachsene Frau gebissen und trotzdem schreiben hier einige der Hund sei nicht bissig!
    Klar, haben sich das Kleinkind und die Kollegin nicht klug verhalten und die Halterin falsch reagiert. Aber trotz allem ist der Hund momentan eine Gefahr für andere Menschen und gehört entsprechend gesichert und in ein professionelles Training.
    Echt Leute man kann sich auch alles solange schönreden bis es fahrlässig wird!

    LG

    Franziska mit Till

    Hier auch nochmal :gut:

    Zitat

    Bin erschrocken wie hier reagiert wird. Erstmal die Fakten 1. Kind gebissen 2. Kollegin ins Gesicht gebissen und ihr tut alle so als wär das die normalste Sache der Welt. Sorry es so krass zu sagen aber dein Hund führt sich dann auf und hat keine erziehung. Ich finde das die normalste Sache der Welt das man seinem Hund Futter und Leckerchen Aggressionen versucht zu nehmen damit es genau nicht zu solchen Vorfällen kommt. Und eure Hundeliebe aller ehren aber ich finde das nimmt kranke züge an wenn man Fehlverhalten das körperliche Schäden mit sich zieht dann noch in Schutz nimmt.


    :gut:

    So was lag mir auch schon auf der Zunge, hatte nur keine zeit was dazu zu schreiben.

    Ich kann die runde Biothane-Leine empfehlen. Die ist nicht angerauht wie die Grippy, und man braucht am Ende des Gassigangs nur noch einmal mit nem trockenen Tusch abwischen. Dreck ansich bleibt nicht hängen. Wir gehen die letzten Meter immer durchs Gras bei schleifender Leine. Das hat nen super Selbsreinigungseffekt ;)
    Aber muss dazu sagen, dass man schon n bissl Händling üben muss. Die Runde ist nichts für Ungeübte.

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    Zaun, Leine, Gehorsam (für BEIDE Hunde) und eben damit leben, dass nicht alle Hunde gut Freund sind.

    Gut auf den Punkt gebracht :gut:

    Tips kann man viele geben. Aber es ist völlig egal wer wen als erstes provoziert hat.
    Als Hundehalter steht man in der sog. Gefährdungshaftung, das heiß man muss sein möglichtes tun, damit es nicht zu einer Beißerei kommt. So wie ich es verstanden haben ging der TS auf der anderen Straßenseite angeleint, weil er schon wusste, dass dort ein Zaun-Keifer wohnt. Was hätte man denn noch mehr machen können? Eine andere Straße gehen lässt sich nicht immer umsetzen, grad als Nachbar.
    Warum aber der Nachbar den Zaun wegbaut , obwohl bekannt ist, dass der Hund starkes Territorialverhalten zeigt, ist mir schleierhaf. Da hat der Nachbar seine Sorgfaltspflicht verletzt.
    Vielleicht hilft ja mal ein Gespräch unter Nachbar.

    Ey Leute, lasst doch mal den TS in Ruhe. Sind ja alle tolle Tips, die ihr da habt. Aber ganz ehrlich, wer von euch schleppt denn immer und überall son Equipment mit beim Gassigehen. Und wer noch nie mitbekommen hat, wie Hunde abgehen können, wenn sie in Rage sind, der sollte sich sowieso mal zurückhalten.
    Wüdet ihr einen gebrochenen Arm samt übelster Fleischwunde riskieren, oder ein übelst zerbissenes Gesicht? Wisst ihr denn wie übel so was ausgehen kann wenn der Hund ins Gesicht beißt, weil das vermutlich dem Hund am nahesten ist bei einer "Dazwischengehen-Aktion".

    Kann über manche fast anfeindete und vorwursvoll klingende Kommentare echt nur noch mit dem Kopf schütteln.

    Der Nachbar soll seinen Hund anleinen, oder sein Grundstück so sichern, dass der Hund nicht ausbrechen / einfach so weglaufen kann.
    Macht der Nachbar das nicht, wird früher oder später mal ne richtige Beißerei passieren. Und dann kann der Nachbar angezeigt werden, muss Strafe zahlen, bekommt Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht usw.
    Mach das deinem Nachbar mal freundlich in nem Gespräch klar. Viielleicht leint er dann ja künftig den Hund an.

    Eigentlich ist es ja fast normal, dass sich zwei intakte Rüden angehen. Aber als Hundehalter hat man eine besondere Sorgfaltspflicht, und muss deshalb alles dafür tun, dass eben nichts Schlimmes passiert. Stell dir vor, der Hund läuft mal vor ein Auto und verursacht einen schweren Verkehrsunfall, nur weil er sein Territorium vor nem anderen Hund beschützen will, und deshalb unkontrollierbar irgendwo unangeleint rumrennt.

    Also mal ehrlich, wer denkt denn nach 5 Jahren noch daran dem Züchter solche Dinge zu melden?
    Nicht jeder hat dauerhaft sein Leben lag Kontakt zum Züchter. Ich würde eine solche Meldung vermutlich auch nicht machen. Das geht den Züchter ja nichts an wie meine aktuelle Lebenssituation ist, solange es dem Hund gut geht.

    Ich denke bei der Sache hier, will der Züchter mal schön abkassieren.
    Diese Klausel wurde ja nur in solche Verträge mit aufgenommen, um zu verhindern, dass die Hunde in schlimmen Verhältnissen landen, oder anderweitig für teures Geld verhöckert werden. Dabei ging es in erster Linie nicht um Privatpersonen, die sich nach Jahren trennen und der Hund bei einem der beiden bleibt. Bekloppter Züchter, der hieraus eine solche Sache macht. Ich finds komisch und befremdlich. Und deshalb lässt mich nur reine Geldgier dahinter sehen.

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    Gewagter Rat, wenn man den Vertrag nicht mal ansatzweise gelesen hat.

    So weiß man z.B. nicht mal, ob die Klausel formularmäßig verwendet wird und daher einer Inhaltskontrolle standhalten muss oder ob dies nicht der Fall ist.

    Zudem gibt es das Abstraktionsprinzip, d.h. der Eigentumerwerb hängt nicht von irgendeinem Vertrag ab, die Übereignung mag also durchaus rechtens gewesen sein, sorgt aber nicht automatisch dazu, dass man vor etwaigen Schadensersatzansprüchen aus Vertrag geschützt ist.

    Wo siehst du denn einen Schadensersatzanspruch, wenn die Klausel, die dem Anspruch vorangeht als Grundlage nichtig ist? Wird schwer einen Schadensersatz durchzusetzen, der rein rechtlich gar keine Basis hat.

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    Ebenso das Risiko, dass man in Verzug gerät, sofern der Anspruch in der Tat (teilweise) begründet ist, das ist auch der Grund, warum Anwälte fast immer eine Frist setzen.

    Deshalb halte ich es für sehr fragwürdig als Laie einen solchen Rat zu geben, nur weil man mal etwas von einem Juristen dazu gehört hat.
    Ich kann aus meiner Erfahrung sagen, dass rechtliche Fragen nicht immer so einfach und eindeutig sind, sondern von unterschiedlichen Faktoren abhängen, und vor allem auch, dass viele Fälle einfach dadurch deutlich komplizierter geworden sind, dass die Leute erst so spät zum Anwalt sind.
    Das Schreiben wird noch keine Klageschrift sein, ist sich die Gegenseite aber ihrer Seite sicher, wird diese gewiss folgen und spätestens dann braucht man ohnehin einen Anwalt, da würde ich für meinen Teil mich lieber vorher schonmal beraten lassen, auch um die Klageerhebung möglicherweise auch durch ein anwaltliches Schreiben abwenden zu können.

    Es ist doch völlig egal wie der Vetrag geschlossen wurde. Und egal wie er formuliert wurde, solang es ein regulärer standartmäßiger Kaufvertrag ist, wovon ich hier mal ausgehe, ist die Klausel schlichtweg nichtig.
    Und warum soll ich dem Urteil eines Richters nicht trauen? Die Akten dazu, durfte er mir natürlich nicht zeigen, aber ich kann ja wohl davon ausgehen, dass Jemand nicht einfach mal so Richter wird, demnach also eine "spezielle" Quallifizierung aufweist, und vermutlich in vielerlei Dingen eine ganz andere Sichtweise auf solch rechtliche Fragen hat. Glaub mir, mein Bild zu unserem Rechtsystem hat sich echt gewandelt, und ich frage bei solchen Aussagen "Klausel ist nichtig" wirklich genau nach.

    In einem Punkt geb stimme ich dir aber zu. Nicht immer ist alles wirklich sonnenklar in Rechtsangelegenheiten. Aber oft machen die Leute und auch Anwälte sich das Leben einfach nur schwer.

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    Sie hat unterschrieben also ist es ihr Hund, wenn sie den abgibt muss sie doch zumindest den Züchter mal darüber informieren, sonst bräuchte man ja keinen Vertrag machen. Das der Hund in der Familie gelebt hat und letztendlich Beiden gehört hat spielt doch gar keine Rolle. Sie war Vertragspartner und gut ist.

    Traurig finde ich nur, dass sich die meisten Züchter ihre Verträge leider nicht von Anwälten ausfsetzen lassen oder wenn es dann zum Fall der Fälle kommt einfach nicht die finaziellen Mittel haben um so eine Strafe auch durchzusetzen.

    Ganz egal was da in dem Vertrag drin steht, eine solche Klause ist unwirksam. Die Frau braucht gar nix machen.
    Der Züchter hat Null, also keinerlei Rechte mehr am Hund. Mein Freund ist im Zivielrecht tätig, und genau solche Fälle hat er immer mal wieder aufm Tisch. Drei mal darfst du raten, wer da als Verlierer nach Hause geht.

    PS:
    Anwälte sind auch nicht immer im Recht, und gute rechtssichere Verträge sind auch bei denen eher eine Seltenheit.

    Schönes Thema um mal mit dem Märchen "Vorkaufsrecht / Abgabe vertraglich festhalten" aufzuklären.

    Leute lasst euch mit einer solchen Klausel nicht verarschen. Ob die nun drin steht in einem Kaufvertrag, oder nicht, ist völlig egal, das sie nichtig ist. Viele Züchter schreiben sie zwar in den Vertrag, aber rein rechtlich kann sie nicht umgesetzt werden.
    Ich weiß aus erster Hand (einem befreundeten Richter), dass man nach der Übergabe und Bezahlung des Hundes vollumfänglicher Eigentümer ist, und somit kein Anderer jetzt noch ein Mitbestimmungsrecht hat. Das gilt auch für diese ominöse Klauses zum Vorkaufsrecht, und zum Verbot, den Hund jemandem Anderes als dem Züchter zu überlassen.

    nancy111280,
    sag deiner Freundin, sie soll sich zurücklehnen und rein gar nichts machen. Sie braucht zunächst keinen Anwalt.
    Sollte es tatsächlich zu einer Klage kommen, dann kann sie sich einen Anwalt als Unterstützung dazu holen. Ein Muss ist das nicht, da der Züchter mit einer solchen Klage nicht durchkommen wird.