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Gewagter Rat, wenn man den Vertrag nicht mal ansatzweise gelesen hat.
So weiß man z.B. nicht mal, ob die Klausel formularmäßig verwendet wird und daher einer Inhaltskontrolle standhalten muss oder ob dies nicht der Fall ist.
Zudem gibt es das Abstraktionsprinzip, d.h. der Eigentumerwerb hängt nicht von irgendeinem Vertrag ab, die Übereignung mag also durchaus rechtens gewesen sein, sorgt aber nicht automatisch dazu, dass man vor etwaigen Schadensersatzansprüchen aus Vertrag geschützt ist.
Wo siehst du denn einen Schadensersatzanspruch, wenn die Klausel, die dem Anspruch vorangeht als Grundlage nichtig ist? Wird schwer einen Schadensersatz durchzusetzen, der rein rechtlich gar keine Basis hat.
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Ebenso das Risiko, dass man in Verzug gerät, sofern der Anspruch in der Tat (teilweise) begründet ist, das ist auch der Grund, warum Anwälte fast immer eine Frist setzen.
Deshalb halte ich es für sehr fragwürdig als Laie einen solchen Rat zu geben, nur weil man mal etwas von einem Juristen dazu gehört hat.
Ich kann aus meiner Erfahrung sagen, dass rechtliche Fragen nicht immer so einfach und eindeutig sind, sondern von unterschiedlichen Faktoren abhängen, und vor allem auch, dass viele Fälle einfach dadurch deutlich komplizierter geworden sind, dass die Leute erst so spät zum Anwalt sind.
Das Schreiben wird noch keine Klageschrift sein, ist sich die Gegenseite aber ihrer Seite sicher, wird diese gewiss folgen und spätestens dann braucht man ohnehin einen Anwalt, da würde ich für meinen Teil mich lieber vorher schonmal beraten lassen, auch um die Klageerhebung möglicherweise auch durch ein anwaltliches Schreiben abwenden zu können.
Es ist doch völlig egal wie der Vetrag geschlossen wurde. Und egal wie er formuliert wurde, solang es ein regulärer standartmäßiger Kaufvertrag ist, wovon ich hier mal ausgehe, ist die Klausel schlichtweg nichtig.
Und warum soll ich dem Urteil eines Richters nicht trauen? Die Akten dazu, durfte er mir natürlich nicht zeigen, aber ich kann ja wohl davon ausgehen, dass Jemand nicht einfach mal so Richter wird, demnach also eine "spezielle" Quallifizierung aufweist, und vermutlich in vielerlei Dingen eine ganz andere Sichtweise auf solch rechtliche Fragen hat. Glaub mir, mein Bild zu unserem Rechtsystem hat sich echt gewandelt, und ich frage bei solchen Aussagen "Klausel ist nichtig" wirklich genau nach.
In einem Punkt geb stimme ich dir aber zu. Nicht immer ist alles wirklich sonnenklar in Rechtsangelegenheiten. Aber oft machen die Leute und auch Anwälte sich das Leben einfach nur schwer.