ZitatEhrlich gesagt, würde ich bei der Versicherung erstmal nachfragen, ob ich überhaupt was zahlen muss. Schliesslich scheint es sich ja um 'ne Macke gehandelt zu haben, die nicht wirklich (oder überhaupt?) behandelt werden musste. Und da es letztlich die eigene Schuld der Besitzerin ist, weiss ich ja nicht, ob sie da überhaupt was einfordern kann.
Doch, es ist sehr wahrscheinlich, dass der Schaden auf irgendwas wie 30:70 oder 50:50 o. Ä. geteilt werden wird. Bei Hundehaltern greift nämlich in den allermeisten Fällen Regelungen zur sog. "Gefährdungshaftung".
Meine Schwester hatte einen ähnlichen Fall. Sie war in meinen Augen völlig unschuldig an der Situation.
Freilaufender Hund kommt an die angeleinte Hündin meiner Schwester ran. Auch den Hinweis meiner Schwester, dass ihre Hündin leinenpöbelig ist und die andere Frau ihren Hund besser anleinen sollte, half am Ende nix. Ihr Anwalt rat ihr, die Hälfte der TA-Rechnung zu bezahlen. Mein Freund (Richter im Zivilrecht) sagt auch, dass meistens eine prozentuale Aufteilung erfolgt. Allerdings kann dem Gegner nicht zugemutete werden drei Rechnung für ein und dieselbe Sache zu bezahlen. Genauso kann der Geschädigte nicht einfach eine teurere Behandlung machen, wie es ihm gefällt. Der Verursache muss nur die günstigste Lösung bezahlen.
Wäre das nicht so, könnte ja jeder Geschädigte einfach so eine Luxus-ReHa im Ausland machen auf Kosten des Verursachers.
Ich würde in diesem Fall wohl die kleinste Rechnung der dreien bezahlen, und evtl noch Nachkontrollen und was halt dazu gehört. Mir erschließt sich aber nicht, warum die gute Frau zu drei verschiedenen Tierärzten geht, wenn es doch eine so kleine Kleinigkeit ist und nichtmal was genäht werden musst. Da kann doch allerhöchstens ein Hämatom bei rausgekommen sein. Eine Nachuntersuchung lasse ich mir ja noch gefallen, um Folgeschäden oder innere Verletzungen auszuschließen, oder auch eine zweite Meinung. Aber drei verschiedene Tierärzte? Für was denn bitte?