So steht es auch in den AGB. Malkorb sollte nach Aufforderung anlegbar sein. Heißt also hier reicht es aus ihn griffbereit dabei zu haben.
Beiträge von Luna77
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Zitat
Nein nicht in allen Bahnen brauch man einen Fahrschein.
Bis jetzt sind mir nur Niedersachsen und Baden-Wüttemberg bekannt. Hessen/Rheinland-Pfalz sowie Bayern erheben keine Fahrkartengebühren für Hunde.Maulkorb würde ich aber immer dabei haben. In Frankfurt hatte ich ihn gestern vergessen da brauch man ihn aber meist auch nur in den Bussen :)
Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Nur weil du meinst, dass du in FfM keinen Maulkorb oder Fahrschein brauchst, weils hat nicht kontrolliert wird, heißt das noch lange nicht, dass es keine Maulkorb- oder Fahrscheinpflicht gibt.Zitat
Ob nun bei der jeweiligen Verkehrsgesellschaft Fahrschein (meist Kinderkarte) und/oder Maulkorbpflicht gilt, lässt sich leicht in den AGB nachlesen.
Grundsätzlich gilt in allen von der DB betriebenen Gesellschaften Mauli- und Fahrscheinpflicht. Und da viele stätdische Gesellschaften zur DB gehören (Bspl. FfM-S-Bahn) ist es ratsam zumindes auf Nummer sicher zu gehen und n Mauli dabei und griffbereit zu haben.Zitat aus den AGB der Deutschen Bahn:
http://www.bahn.de/p/view/angebot/zusatzticket/hunde.shtml
ZitatHinweise für die Mitnahme von Hunden
Sie möchten Ihren Hund mit auf die Reise nehmen? Kein Problem!
Wenn Sie einen Hund mitnehmen, der nicht im Transportbehälter als Handgepäck transportiert werden kann, zahlen Sie den halben Fahrpreis.Diese Regelung gilt sowohl für den Normalpreis als auch für die Sparpreise im Fernverkehr. Bei den Länder-Tickets und dem Schönes-Wochenende-Ticket sind entgeltpflichtige Hunde als Person/Erwachsener zu berücksichtigen. Hunde dürfen nicht als kostenlose Familienkinder bei der Buchung eines Online-Tickets angegeben werden. Bei internationalen Reisen zahlen Sie für Hunde grundsätzlich den Kinderfahrpreis 2. Klasse.
Generell gilt, dass Sitzplatzreservierungen für Hunde nicht möglich sind und ebenso keine Online-Tickets zum Selbstausdruck. Die Online-Buchung von Fahrkarten für Hunde ist hingegen per Postversand möglich, wenn Sie angeben, dass ein Kind von 6-14 Jahren ohne Begleitung verreist.
Zur eigenen Sicherheit sowie zum Schutz anderer Fahrgäste im Zug müssen Hunde mit einem Maulkorb an der Leine geführt werden. Werden Hunde ohne Leine/ Maulkorb angetroffen und diese können auf Aufforderung des Zugbegleiters nicht angebracht werden, kann der Zugbegleiter den Hund aufgrund fehlender Sicherheit aus dem Zug verweisen. Diese Regelung gilt nicht für Hunde, die in einem Transportbehälter mitgenommen werden. Blindenführhunde und Begleithunde schwerbehinderter Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.Unentgeltliche Mitnahme
Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) können im Transportbehälter unentgeltlich mitgenommen werden.
City Night Line / DB Autozug
Die Mitnahme von Haustieren ist nur bei Buchung eines Abteils zur alleinigen Nutzung zugelassen. Es wird pro Tier ein Pauschalpreis von 30 Euro direkt an Bord erhoben.Bei allen nicht-DB-zugehörigen Verkehrsgesellschaften schaut mal halt mal kurz in die AGB im Web, und man is schnell schlauer
Edit:
Ich korrigiere meine Aussage teilweise dahingehend, dass zumindest im RMV-Betrieb Hunde kostenlos befördert werden dürfen.
Das sollte man aber trotzdem immer vorher abklären, bevor man sich auf Reisen begibt. -
Man darf auch nicht vergessen, dass es in Bussen immer enger und alles nicht so gut einsehbar ist, als in Bahnen.
Dazu kommt halt noch, dass man immer Rücksicht auf die anderen Fahrgäste nehmen muss. Viele haben Angst oder zumindest Respekt vor großen Hunden, oder sind Allergiker. Mit einem Maulkorb gibt man der Allgemeinheit ein bissl Sicherheit.
Weder der Busfahrer noch die Fahrgäste können wissen ob der Hund lieb und folgsam ist.
Leider gibts auch dort zu viel unerzogene Nervtölen, weshalb ich so manche strengere Kontrolle auch verstehen kann.Ob nun bei der jeweiligen Verkehrsgesellschaft Fahrschein (meist Kinderkarte) und/oder Maulkorbpflicht gilt, lässt sich leicht in den AGB nachlesen.
Grundsätzlich gilt in allen von der DB betriebenen Gesellschaften Mauli- und Fahrscheinpflicht. Und da viele stätdische Gesellschaften zur DB gehören (Bspl. FfM-S-Bahn) ist es ratsam zumindes auf Nummer sicher zu gehen und n Mauli dabei und griffbereit zu haben.Gesendet von meinem X10i mit Tapatalk 2
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Ich würde die Schlepp vorläufig dran lassen und intensiv an der Rückrufbarkeit aus allen Situationen arbeiten.
Alles Andere wäre mir persönlich zu risikoreich.Und noch ein Tip bzgl. Schleppleinen:
Zieh dir Handschuhe an. Das verhindert im Falles eines Falles Verbrennungen oder Abschürfungen in den Handflächen. Rutschfeste Reithandschuhe oder Segelhandschuhe sind gut geeigent
Außerdem finde ich Biothane Schleppleinen ganz toll.Gibts auch in angerauht für bessere Griffigkeit, und Dreck bleibt kaum dran hängen, bzw saugt sich nicht mit Wasser voll.
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Also wir handhaben das immer so:
Beim Ein- und Aussteigevorgang hat meine Maus eine Maulschlaufe an. Wenn wir dann einen Platz gefunden haben und sie auf ihrem Deckchen liegt, dann nehmen wir das Teil wieder ab.
Allerdings fahren wir meistens längere Strecken mit dem Zug.
Bisher hat keiner vom Personal was gesagt. Im Gegenteil, die fanden meistens ganz toll wie lieb und entspannt meine Maus war. Wir saßen auch schon mal neben drei Polizisten, mit denen ich mich dann recht nett über das Thema "Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln" unterhalten habe.Grundsätzlich habe ich die Maulschlaufe immer sichtbar dabei, wenn wir Öffis fahren müssen, meist am Rucksack oder meiner Tasche angeklipt, damit ich es ihr bei Aufforderung auch direkt anlegen kann, falls doch mal jemand motzen sollte.
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So halb OT:
Ich würde mir mal die Besitzer des Rüden vornehmen. Kann ja nicht angehen, dass der anscheinend schon Monate oder sogar Jahre umbeaufsichtigt durch die Gegend streunert und noch in fremden Gärten rumspringt.
Man kann den Haltern ja mal erklären, dass sie Teilkosten übernehmen müssen, wenn der Rüde ungewollt eine Hündin belegt. Das geht ganz schön ins Geld bis die Welpen nach der Geburt abgabebereit sind.Ich würde die Hündin in Zukunft nie mehr auch nur eine Sekunde unbeaufsichtigt im Garten lassen (bzw. Haustür schließen), wenn sie läufig ist solange dieser Rüde sein Unwesen treibt.
Ich finds echt unfassbar, wie ignorant sich manche Hundehalter verhalten :kopfwand: -
Von Knochen würde ich bei nem Hund mit empfindlichen Magen auch erstmal abraten. Kochen verträgt nämlich nicht jeder Hund.
Meine Hündin , so als Beispiel, verträgt bisher so ziemlich alles an Futtersorten und Arten. Alles außer Knochen. Die ko.... sie mir ca. 4 - 6 Stunden nach Aufnahme in zwei bis drei Etappen vor die Füße.
Nach drei Versuchen mit demselben Ergebnis kommt bei mir Knochen nur noch zum Abknabbern, nicht aber zum vollständigen Fressen in den Napf. -
Gleiches gilt beispielsweise auch beim Fahren eines KFZs gegenüber Radlern oder Fußgängern, oder auch mit dem Bike gegenüber Fußgängern usw.
Mein Freund (beruflich Jurist) hatte mal was treffendes dazu gesagt:"Beim Führen eines Fahrzeugs (wahlweise Motorrad / Fahrrad / Hund usw.) muss man immer mit der Blödheit Anderer rechnen, und dementsprechend immer und überall mit größtmöglicher Vorsicht und Rücksicht unterwegs sein."
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NastyaUndCo,
da hast dus ja echt blöd getroffen mit der Nachbarin.
Ich kann dir nur folgendes raten:
Fange am Besten ab sofort ein Hundetagebuch an, wo alles an Bellerei von eurem Hund drin steht. Evtl hast du ja noch die Möglichkeit den Hund zu filmen, wenn ihr mal weg seid.Sollte es eure Nachbarin darauf anlegen richtig Stress zu machen, dann macht sie das auch. Dabei ist es erstmal egal ob du nun irgendwie Schuld bist, oder nicht. Meistens muss der Hundehalter beweisen, dass sein Hund eben nicht grad zu dieser und jener Zeit gebellt hat. Das ist aber meistens recht schwierig. Auch andere Nachbarn als Zeugen taugen nur bedingt etwas, das diese nie genaue Uhrzeiten oder Belldauer im Kopf haben. Man muss bedenken, dass sich für manche 5 Minuten Bellerei eher wie 20 Minuten anfühlt.
Ich an deiner stelle würde zunächst alles an "Beweisen" sammeln, wie es irgendwie möglich ist, auch mit Videos. Es gibt genug dumme Nachbar, die es regelrecht darauf anlegen, dass der Hund bellt, wenn vor der Wohnungstür "Randale" gemacht wird. -
Tja, hier kommt wohl man wieder etwas zum Tragen, was viele Hundehalter vergessen.
Das Zauberwort ist "Gefährdungshaftung", was nichts anderes heißt, dass man mit einem Hund eine besondere Vorsicht walten lassen muss. Dies ist aber trotz Leine nicht ausreichend passiert, denn zum Einen hätte der Hund nicht voraus in eine uneinsehbare Kreuzung laufen dürfen, und auch der Kontakt zum anderen Hund hätte verhindert werden müssen.
So würde jedenfalls ein gegnerische Anwalt argumentieren, wenn auch die Umsetzung in der Praxis in dieser Situation eher schwer gewesen wäre, da ja drei Meter Leine schon ne Entfernung ist, in der man nicht in Sekundenschnelle den eigenen Hund zu sich holen, oder den anderen Hund blocken kann.Ich bin gespannt wie diese Sache weiter geht.