Bezüglich des Müll könnte es aber auch so sein, dass die Nebenkosten hierfür nach Personen umgelegt werden. Da ist es dann natürlich schon relevant, ob eine Person da alleine lebt, oder mit 5 Katzen und dennoch nur für sich selber als 1 Person zahlt. Dürfte aber bei einem Hund ja nicht so ins Gewicht fallen.
Grundsätzlich ist es so: Steht im Mietvertrag ausdrücklich, dass eine Hundehaltung genehmigt ist, unter der Voraussetzung, dass keiner gestört wird, so reicht das so aus und Bedarfauch von Seiten des Vermieters keiner nachträglicher Einschränkungen, er hätte dann eh jede Handhabe, falls sich jemand beschwert (im Zweifel er selber, da er ja mit im Haus wohnt).
Steht da nichts von Haltung und hast du auch nicht vor in naher Zukunft auszuziehen, solltest du auf jeden Fall nochmal in Ruhe mit deinem Vermieter sprechen, fragen, ob es Grund zur Klage gäbe und dabei auch gleich klarmachen, dass du gewillt bist, an möglichen Ärgernissen für den Vermieter zu arbeiten etc.
"Bockig" sollte man wirklich nur werden, wenn man eh vorhat, sich zeitnah etwas neues zu suchen, denn durch solche Dinge, auch wenn du im Recht bist, tritt man doch meist immer eine Lawine los.