Egal wie lieb ein Tier ist, TA ist immer eine Sondersituation und da kann jedes Tier mal beißen. Mein Rechtsempfinden sagt, dass das (in einem gewissen Rahmen) zum üblichen Berufsrisiko gehört und TA/Mitarbeitende durchaus selber für ihre Sicherheit verantwortlich sind
Das wundert mich eben auch. Da muss doch eine gewisse Verantwortung auch beim Tierarzt liegen in diesem Beruf.
im eigentlichen Beitrag wurden jetzt auch zwei Urteile verlinkt. Finde ich schon heftig, dass das Ganze sogar gilt wenn der Tierarzt mit dem Hund alleine ist. Also wenn man überhaupt keinen Einfluss darauf hat ob er ein Maulkorb aufzieht oder nicht. Bedeutet ja im Umkehrschluss, dass man den Hund eigentlich niemals ohne Maulkorb dem Tierarzt zum Röntgen oder sonst was mitgeben dürfte. Auch beim aufwachen aus der Narkose kann was passieren. Das liegt ja überhaupt nicht in meinem Einflussbereich.
Am wenigsten verstehe ich aber die Sache mit dem Ordnungsamt. Die Haftung und Schadensersatzansprüche sind ja das eine. Das ein Hund Auflagen bekommen kann wenn er aber beim Tierarzt in einer Ausnahmesituation beißt war mir bisher nicht klar.
Sehe ich alles genauso. Ich habe damals, als ich vor 30 Jahren eine Ausbildung zur TAH gemacht habe noch von meinem Chef gelernt, dass Eigenschutz immer vor Halterwillen geht. Wir also im Zweifel nach eigenem Ermessen das Tier sichern und das auch bitte tun sollen, egal wie lieb ein Tier wirkt oder was der Halter sagt. Eine Behandlung sei immer eine Ausnahmesituation für das Tier und daher sei ein Tier nie gänzlich einzuschätzen.
In dem Urteil mit dem Schäferhund, welches ich mir dann noch im Original angeschaut habe, wird erklärt, dass der Tierarzt in Ausübung des Behandlungsauftrages handelte und er daher nicht "auf eigene Gefahr" handelte und somit nicht grundsätzlich "selber schuld" sei (jetzt mal einfach ausgedrückt). Allerdings wurden ihm 50% Mitschuld angelastet, da er eben doch fahrlässig handelte (zuvor wurde bereits eine andere Person gebissen, die dem Geschädigten entgegenkam und die er nicht fragte, was passiert sei bevor er dann selber zu dem Tier ging. Dies hätte er jedoch tun müssen, um vorbereitet zu sein, daher die Mitschuld).