Beiträge von PinguinEmmi

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Einschläferungen aus nichtigen Gründen stattgefunden haben.

    Das glaube ich auch auf keinen Fall.
    Vor ein paar Jahren gab es in der CH einen Fall von verwahrlosten Pferden. Alte und kranke Tiere und alle wurden auf Pflegestellen verbracht und/ oder weitervermittelt. Also aus Faulheit oder Ignoranz wird so eine Entscheidung sicher nicht getroffen.

    Das hier ist aber wichtig und es sollte daran gearbeitet werden (hier in D genauso, wenn ich an die ca. 40 Spritzmischlinge denke, die vor nicht langer Zeit aus desolater Haltung hier in meiner Nähe beschlagnahmt wurden), dass Schutzmechanismen früher greifen.

    Ich hoffe aber es wird detailliert ausgearbeitet wie es soweit kommen konnte,

    Ja , das ist deutlich geworden. Gibt genug Leute die sowas Gott sei Dank nicht auf eine Stufe stellen.

    Ich hab das so verstanden, dass "Eine Stufe" für Billieshep damit die Stufe bedeutet, ab der sie das Tier nicht mehr bei sich aufnehmen wollen würde.
    Ich denke NICHT, dass sie damit meinte, dass Bude zerlegen genauso schlimm ist, objektiv betrachtet und vom Schaden her, wie Menschen zerlegen.

    Ein-Hund
    Extra für dich noch mal der Gesetzestext:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 833 Haftung des Tierhalters

    Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
    (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html)

    Damit erübrigen sich dann vllt alle noch möglichen nachfolgenden Fragen deinerseits.

    Egal wie lieb ein Tier ist, TA ist immer eine Sondersituation und da kann jedes Tier mal beißen. Mein Rechtsempfinden sagt, dass das (in einem gewissen Rahmen) zum üblichen Berufsrisiko gehört und TA/Mitarbeitende durchaus selber für ihre Sicherheit verantwortlich sind

    Das wundert mich eben auch. Da muss doch eine gewisse Verantwortung auch beim Tierarzt liegen in diesem Beruf.

    im eigentlichen Beitrag wurden jetzt auch zwei Urteile verlinkt. Finde ich schon heftig, dass das Ganze sogar gilt wenn der Tierarzt mit dem Hund alleine ist. Also wenn man überhaupt keinen Einfluss darauf hat ob er ein Maulkorb aufzieht oder nicht. Bedeutet ja im Umkehrschluss, dass man den Hund eigentlich niemals ohne Maulkorb dem Tierarzt zum Röntgen oder sonst was mitgeben dürfte. Auch beim aufwachen aus der Narkose kann was passieren. Das liegt ja überhaupt nicht in meinem Einflussbereich.

    Am wenigsten verstehe ich aber die Sache mit dem Ordnungsamt. Die Haftung und Schadensersatzansprüche sind ja das eine. Das ein Hund Auflagen bekommen kann wenn er aber beim Tierarzt in einer Ausnahmesituation beißt war mir bisher nicht klar.

    Sehe ich alles genauso. Ich habe damals, als ich vor 30 Jahren eine Ausbildung zur TAH gemacht habe noch von meinem Chef gelernt, dass Eigenschutz immer vor Halterwillen geht. Wir also im Zweifel nach eigenem Ermessen das Tier sichern und das auch bitte tun sollen, egal wie lieb ein Tier wirkt oder was der Halter sagt. Eine Behandlung sei immer eine Ausnahmesituation für das Tier und daher sei ein Tier nie gänzlich einzuschätzen.

    In dem Urteil mit dem Schäferhund, welches ich mir dann noch im Original angeschaut habe, wird erklärt, dass der Tierarzt in Ausübung des Behandlungsauftrages handelte und er daher nicht "auf eigene Gefahr" handelte und somit nicht grundsätzlich "selber schuld" sei (jetzt mal einfach ausgedrückt). Allerdings wurden ihm 50% Mitschuld angelastet, da er eben doch fahrlässig handelte (zuvor wurde bereits eine andere Person gebissen, die dem Geschädigten entgegenkam und die er nicht fragte, was passiert sei bevor er dann selber zu dem Tier ging. Dies hätte er jedoch tun müssen, um vorbereitet zu sein, daher die Mitschuld).

    Ich bin doch erstaunt, dass die volle Verantwortung grundsätzlich in so einer Situation ausschließlich beim Hundehalter liegt. Hätte schon gedacht, dass das zumindest teilweise auch Berufsrisiko ist. Jetzt mal ganz wertfrei gesagt. Natürlich sollte man als Hundehalter seinen Hund einschätzen können. bedeutet ja beim Umkehrschluss eigentlich, dass man grundsätzlich gesehen ein Maulkorb drauf haben sollte beim Tierarzt. 100-prozentig ausschließen kann man es ja nie. natürlich war das Ganze jetzt in so einem Fall aber wahrscheinlicher als bei einem völlig braven und sicheren Hund. Darum geht es mir auch gar nicht.

    völlig ernst gemeinte Frage weil es mich interessiert: wie verhält sich das denn dann bei Katzen? Die sind in der Regel deutlich unkooperativer und rasten öfters aus. Die Verletzungen, die sie anrichten, sind oft schlimm zumal Katzenbisse halt auch hochinfektiös sind.

    Ich hab da mal 2 interessante Gerichturteile rausgesucht. Gerade in dem Fall mit dem Hund hätte ich gedacht, dass man schon vom Tierarzt erwarten würde, zur Eigensicherung einen Maulkorb anzulegen, aber dem ist wohl nicht so:

    https://www.lto.de/recht/nachrich…s-beim-tierarzt

    https://www.vetline.de/tieraerztin-kl…-schmerzensgeld