Ja, das wurde in Foren und in Fachartikeln in Hundezeitschriften schon oft behandelt. Du hast den Hund gekauft, er ist dein Eigentum. Ein Kaufpreis ist auch dann ein Kaufpreis, wenn man ihn Schutzgebühr nennt. Sobald du den Hund bezahlt hast, hat der Verein jedes Recht an ihm verloren, ein anderslautender Vertrag ist rechtlich nicht haltbar.
Vielleicht kannst du beim Anwalt über diese Schiene argumentieren.
Dagmar & Cara