Beiträge von dagmarjung

    Vor dem Hintergrund kann ich mir vorstellen, dass die Orga das Beste für den Hund will und eine Therapie vorschlagen möchte, mit der sie vor Ort im Herkunftsland gute Erfahrungen gemacht haben. Und diesen Vorschlag würde ich mir auch gerne anhören und dann mit meinem hiesigen TA besprechen.

    Das wäre natürlich möglich und vielleicht lief die Kommunikation einfach mißverständlich.

    Ich glaube allerdings nicht so recht daran, denn die Orga hat den Hund ja nicht einmal darüber informiert, daß der Hund Herzwürmer hat, diese und weitere Untersuchungen wurden erst von der Käuferin veranlaßt.

    Dazu noch der Blödsinn mit dem Eigentumsvorbehalt und der Drohung, den Hund wegzunehmen, das spricht nicht für seriösen Tierschutz.

    Normalerweise wäre eine tierärztliche Untersuchung Sache der Orga, bevor der Hund importiert wird. Dann macht es auch Sinn, der Käuferin genaue Vorgaben zu machen, damit eine schon angefangene Behandlung erfolgreich weitergeführt werden kann.

    Der Orga, sollten da Leute aufkreuzen, nur Zutritt zur Wohnung gestatten, wenn sie nicht alleine ist.

    Gar keinen Zutritt gewähren, egal ob alleine oder nicht! Was eventuell zu regeln wäre, kann man schriftlich oder telephonisch erledigen. Ich würde aber den Kontakt ganz abbrechen, da deine Bekannte ja keine finanzielle Forderung an die Orga stellen will.

    Dagmar & Cara

    In allen ähnlich gelagerten Fällen, in denen es meist um die Kastrationsklausel geht, gilt ein Kaufpreis rechtlich auch dann als Kaufpreis, wenn er anders umschrieben wird, zB als Schutzgebühr oder ähnliches. Auch dann, wenn Käufer und Verkäufer mit anderen Worten bezeichnet werden und sich der Verein im Vertrag zahlreiche Rechte vorbehält. Sobald Geld geflossen ist, ist es ein Kauf und der Hund gehört dem Käufer mit allen Rechten und natürlich auch mit der Pflicht, den Hund tierärztlich versorgen zu lassen.

    Wir haben jede Menge solcher Threads im Forum, da läßt sich einiges nachlesen, auch an bisherigen Gerichtsurteilen, falls das ganze doch mal bis vors Gericht gehen sollte. Wichtig ist, sich nicht einschüchtern zu lassen und den Hund auf keinen Fall herauszugeben.

    In dem einen verlinkten Fall berief sich die Hundehalterin gerade darauf, daß sie nicht die Eigentümerin des kranken Hundes sei, damit der Verein als Eigentümer für die Behandlungskosten aufkommen sollte. Damit hatte sie Erfolg.

    Das ist hier aber wohl nicht der Fall, so wie im Eingangsbeitrag geschildert. Da wird ja geschrieben, die Halterin wolle die Behandlung klaglos selbst finanzieren und habe die Orga nur informieren wollen. Ich vermute aber, daß die Orga befürchtet, anschließend doch belangt zu werden und weil sie das finanziell nicht leisten kann oder will, möchte sie die Behandlung verhindern bzw den Hund zurückholen. Anders kann ich mir das Aufgebrachtsein der Frau von der Orga nicht erklären.

    Dagmar & Cara

    Die Orga kann nur dann über den Hund und seine medizinische Versorgung bestimmen, wenn die Halterin lediglich als Pflegestelle für den Verein fungiert, also den Hund im Auftrag des Vereins versorgt.

    Sobald sie für den Hund aber Geld bezahlt hat, ist es ihr eigener Hund, genauso wie ein Hund vom Züchter. Sie muß sich dann von niemand Vorschriften machen lassen. Etwaige Klauseln im Vertrag, die anderes suggerieren, sind ungültig. (Meist geht es dabei um die Verpflichtung, den Hund kastrieren zu lassen, daher waren hier schon etliche ähnliche Fälle Thema, wenn die Hundehalter sich doch dagegen entschieden haben.)

    Dagmar & Cara

    Als Züchter würde ich derzeit gar überhaupt niemandem einen Welpen anvertrauen wollen, und die Zucht komplett sein lassen. Bevor meine Welpen dann an SO ne Leute geraten!!

    Die normalen Interessenten gibt es ja so wie immer, die fallen ja nicht plötzlich wegen Corona weg. Nur die Irren kommen dazu, da muß man als Züchter halt aussortieren. Aber das müssen Züchter in normalen Zeiten schließlich auch.

    Dagmar & Cara

    Stell doch übergangsweise in paar Pappkartons oder sonsstige Gegenstände auf die Couch, die sie als Liegeplatz unattraktiv machen. Wenn du dich dort niederläßt, räumst du sie weg.

    (Meine Hündin kam von Anfang an nie auf die Idee, auf dem Sofa zu liegen, weil das bei mir eine Ablage ist, die nur gelegentlich für Besuch freigeräumt wird. Mein Wohnzimmer ist nämlich vorrangig Atelier/Arbeitszimmer :roll:)

    Dagmar & Cara

    Im Schlafzimmer ist der Platz abgegrenzt, dem Hund wird daher keine Selbstbeherrschung abverlangt. Im Wohnzimmer dagegen soll er aus reinem Gehorsam auf seinem Platz verweilen, das erfordert ein hohes Maß an Selbstbeherrschung, das der junge Hund noch nicht aufbringen kann. Dazu kommt, daß er durch die Belohnungen permanent in Erwartungshaltung bleibt und sich daher nicht entspannt, weil er auf die nächste Belohnung lauert.

    Außerdem wird ihm diese große Leistung, wenn ich dich richtig verstanden habe, gleich mehrfach hintereinander abverlangt. Kein Wunder, daß er nach einigen Wiederholungen deutlich macht, daß seine Kapazität nun überschritten ist.

    Faustregel bei jungen Hunden: Wenn ein Verhalten, daß Selbstbeherrschung erfordert, einmal für ganz kurze Zeit geklappt hat, dann hört man besser auf zu üben. Loben und Feierabend!

    Dagmar & Cara

    Meine Ausführhunde aus Teenagertagen haben durchaus auf mich gehört. Aber ich habe mir das eben in der ersten Zeit selber mit ihnen erarbeitet. Mit den Kommandos, die sie kannten - falls sie welche kannten - und dann solange an der Schleppleine geübt, bis ich es riskieren konnte, sie auch frei laufen zu lassen.

    Das waren natürlich alles keine ausgesprochenen Einpersonenhunde, denn solche hätten sich ja schon geweigert, das Haus mit einer ihnen unbekannten Person zu verlassen.

    Dagmar & Cara