Das müßte wenn, dann eine Berliner Sonderregelung sein, die sonst nirgendwo gilt. Da hilft nur genaue Recherche der städtischen Hundeverordnung.
Ich kann aber sagen, daß eine Anstellung bei einer städtischen Behörde noch lange nicht dazu führt, daß die Bediensteten die jeweiligen Regelungen wirklich kennen.
Jedes Jahr im Frühjahr diskutiere ich hier mit Polizisten oder Rangern darüber, wo die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit gilt und wo nicht. Entweder es gelingt mir, die Kontrolleure zu überzeugen, oder sie drohen mir mit Bußgeld. Seltsamerweise trifft der Bescheid dann aber nie ein.
Dagmar & Cara