Wenn 1 Schaf tot ist, müsste er definitiv den Abholbeleg der Tierkörperbeseitigungsanstalt vorlegen können (oder wo ist das Tier geblieben?)
Bei Medikamente muss es einen Abgabebeleg und eine Rechnung des TA geben (meine Tierärztin gibt mir ausser Wurmmittel nichts so heraus, ohne sich das Tier vorher angesehen zu haben, also Antibiotika o.ä. bekomme ich nicht einfach so).
Ob die Schafe angemeldet sind, spielt für den Schadensfall erstmal keine Rolle.
Für´s Vet-amt:
müssen die Tiere angemeldet sein und gültige Ohrmarken tragen
muss ein Bestandsregister (incl. aller Zu- und Abgänge) geführt werden
Abgänge müssen dokumentiert werden (Tod, Verkauf, Schlachtung - alles mit Nachweisen)
müssen Medikamenten-Abgabebelege des TA vorhanden sein
jegliche Gabe von Medikamenten muss dokumentiert werden (welches Tier, was, wieviel, Wartezeit etc.)