Beiträge von Borderlunde

    Ich arbeite in einer Forstverwaltung, von daher erstmal die Gesetzeslage:
    In NRW dürfen Hunde ganzjährig auf Waldwegen (egal ob Privat-, Kommunal- oder Staatswald, egal ob Wanderweg oder nicht) frei laufen, es gibt keine Einschränkungen wegen Brut- und Setzzeit. Sie müssen nur im Sicht- und Einwirkungsbereich sein.
    Ausnahme Naturschutzgebiete, dort ist immer Leinenzwang.
    Schmale Trampelpfade gelten nicht als Weg, somit wäre dort auch Leinenzwang.
    Ansonsten gibt es keine Anleinpflicht bei Begegnungen mit Spaziergängern, Radfahrern, Reitern etc.

    Von jemanden, der offensichtlich davon keine Ahnung hat, braucht man sich keine Angst einjagen zu lassen.... Ich würde dort genauso weiter spaziergehen, ansonsten hätte er ja Erfolg mit seiner Pöbelaktion.

    Ja, ich esse gerne Fleisch - von meinen eigenen Schafen in jeglicher Form (Fleisch/Wurst/ Schinken). Was ich nicht esse will, bekommen die Hunde.

    Ja, sie werden bei mir geboren, wachsen draußen im Herdenverband auf, nur Gras, Wurmkuren nach Bedarf, sind regelmäßiges Transportieren gewöhnt und werden in meiner Gegenwart geschlachtet.

    Und seltsamerweise werde ich gerade aus der vegetarischen/veganen "Ecke" dafür verurteilt, dass ich Tiere die ich mit Hingabe aufgezogen, gehegt und gepflegt habe, dann doch noch schlachte und mit Genuss verzehre.

    Und die fleischessende "Ecke" findet es überteuert, wenn ich mehr als 5,99€/kg für Bio-Lammfleisch verlange, weil es ja im xy-Discounter so billig ist.

    Und dann noch die "Vegane Hundeernährungs-Ecke"....alles irgendwie verkehrte Welt.

    Ich fahre gerne und viel mit meinen Hunden (phasenweise 4-6x die Woche 10-20km)
    Mit dem Springer und sonstigen Abstandshaltern habe ich schlechte Erfahrungen gemacht (jedesmal mit freilaufenden "Tut-nix-hört-auch-nicht" oder "Meiner mag keine Hündinnen"). U.a. haben 2x die "Sicherungen" nicht freigegeben, Hundeattacke, ich lag mit Fahrrad lang, Hund noch angebunden lag auch halb am Boden, aggressiver Hund da drauf. Bis ich unterm Fahrrad weg kam, über mir die kämpfenden Hunde....never ever. Nur noch so an der Leine, die ich im Notfall loslassen kann.

    Ja, es gibt (gottseidank) viele Wildtier/-vogelaufnahmestationen. Allerdings können die auch die Aufnahme verweigern, wenn sie voll sind. So haben dieses Jahr z.B. fast alle Stationen in Norden NRW/Süden Niedersachsen die Aufnahme von zumeist jungen Füchsen/Waschbären/Mardern abgelehnt, weil sie komplett voll waren. Für Sonderfälle wie Fledermäuse gibt es beim NABU etc. meist fachkundige Ansprechpartner. Aber selbst bei Igel wird es mit PS manchmal eng.

    Kein Tierarzt ist verpflichtet Wildtiere kostenlos zu versorgen. Und aufzunehmen auch nicht. Kaum ein TA hat die Möglichkeit sie artgerecht unterzubringen. Eine Krähe z.B. muss so untergebracht werden, dass sie nur minimalen Kontakt zu Menschen hat. Ansonsten wird sie zu schnell zahm. Ein verletzter Sperber auf einer normalen Vogelaufnahmestation in einer Tierklinik würde innerhalb von kurzer Zeit an Stress sterben.

    Und warum muss der TA z.B. den Igel kostenlos behandeln. Nur weil ich ihn gefunden und zu ihm gebracht habe? Und alles andere ist seine Sache? Weil er TA ist und gerne umsonst arbeitet? Hört meine Verantwortung bei der Abgabe auf? Nach dem Motto - ich bin toll, ich bin der Gutmensch, aber bei meinem Geld hört es auf?

    Ist das was ich sage: Wer das Tier zum Tierarzt bringt, zahlt auch...
    Allerdings sammeln die Ordnungsbehörden höchst selten bis nie verletzte Wildtiere auf.

    Ruf mal bei Ordnungsamt oder Polizei an, und frage, ob sie eine verletzte Krähe zur Tierklinik bringen...100%ig bekommst Du die Antwort: Sind wir nicht für zuständig!

    Bei der Tasso-Meldung geht es wohl um Haustiere, auch da zahlt die Gemeinde KEINE Erstversorgung!
    Bringt jemand einen verletzt gefundenen Hund in die Tierklinik, setzt sich diese mit dem Tierheim in Verbindung, dieses übernimmt das Fundtier, die Behandlung läuft auf Kosten des Tierheimes. Dieses bekommt von der Gemeinde die übliche Pauschale für die Aufnahme eines Fundtiere (die zwischen Kommune und Tierheimträger vertraglich geregelt ist).

    Nein, sind sie nicht, der Finder MUSS sie eigentlich der zuständigen Gemeinde melden und DIE ist dann der Auftraggeber (und damit Zahler) der Behandlung.

    Das habe ich noch nie gehört! In NRW definitiv nicht!(und ich arbeite in einer kommunalen Verwaltung). Es sei denn, die Gemeinde macht das freiwillig.
    Eine Tierarztbehandlung zahlt der,der das Tier dort hinbringt.

    Rabenkrähen haben Schon- und Jagdzeit (1.8 - 20.02.), Kolkraben stehen unter Naturschutz.