Beiträge von Borderlunde

    Ich halte irgendwelche herding-instinct-test für Hunde, die sowieso nicht für die Arbeit am Vieh gebraucht werden, für völlige Zeitverschwendung, ggf. sogar für tierschutzrelevant.
    HH, die 0 Ahnung von Vieh und Hüteverhalten am Vieh haben, sollten ihre Hunde auch nicht auf solches loslassen, nur um mal so zu schauen, was sie da so machen.
    Und der CfBH hat doch null Interesse an wirklich guten Arbeitshunden, denen ist doch Felllänge, Farbe, Ohrenstellung etc. doch wichtiger als alles andere.

    Kenne ich von meiner 1. Hündin, sie wurde 18 Jahre alt.
    Die letzten 2-3 Jahre war sie tüchtig dement, alleinebleiben war dann schrecklich für sie. Sie rannte durchs Haus, suchte mich verzweifelt, jaulte, weinte regelrecht.
    Deshalb habe ich sie so oft wie möglich im Auto mitgenommen und einfach in der Box gelassen, da war sie zwar immer ruhig und entspannt, aber bei entsprechenden Temperaturen war das auch oft nicht möglich.
    Ich habe sie dann in eine eine große Box in der Küche eingesperrt, diese mit einem Tuch komplett abgedeckt. Und dann den Wäschekorb geplündert, und irgendwelche getragenen Socken, Jeans, Pullover o.ä., am besten gut verschwitzte Sportbekleidung mit in die Box getan.
    Hat super gewirkt, wenn ich nach Hause kam, lag sie entspannt und zumeist schlafend, den Kopf zwischen den Wäschestücken.

    Ich habe hier 2 kleine Hündinnen á 35cm Stockmass und 3 große, naja mittelgroße Hündinnen (Bordercollies). Die einen brauche ich im Rahmen der Schafhaltung, bei den kleinen war es Rasse-Liebe auf den 1. Blick, sowohl in Aussehen als auch Charakter/Temperament. Ich hätte sie auch genommen mit 70cm Stockmass.
    Klar sind kleine Hunde billiger bei Futter und Medis, sowie teilweise bei Zubehör (Körbchen etc.). Versicherung, Hundesteuer, Hundeschule sind größenunabhängig. Urlaub ist mit kleinen Hunden einfacher, Wohnungssuche auch. Es ist einfacher, einen kranken 5kg-Hund zu tragen, als einen 30kg schweren...
    Aber...wo die Liebe eben hinfällt....muss jeder selbst entscheiden ;)

    Ich will auf keinen Fall, das er, nur weil wir uns unberechtigte Hoffnungen machen weiter leiden muss.

    Sorry, aber ich wäre spätestens am Samstag in der Tierklinik gewesen. Leiden tut er jetzt - unbehandelt!
    Auch bei der Vestibulärstörung gibt es verschiedene Schweregrade, und zumeist ist eine schnelle medizinische Behandlung nachdem sich Symptome gezeigt haben, das Wichtigste und Erfolgversprechenste.

    Meine 12,5j. Borderhündin mit HD E bekommt seit 12 Jahren (fast) durchgehend hochdosiert Schmerzmittel. Ihre Nieren- und Leberwerte sind top, der Magen macht es mit.
    Ich möchte einen (möglichst weitgehenst) schmerzfreien Hund.
    Lieber etwas Lebenszeit weniger, dafür aber Spass inne Backen.
    Daher habe ich keine Bange, meinem Hund da "ordentlich was einzuwerfen".

    Stell dir vor, du bist auf einem fremden Planeten gelandet, dort wirst du erstmal auch bei jedem Geräusch zusammenzucken....so ähnlich geht es gerade deinem Hund.
    Und woher soll so´n kleiner Kerl im Ausnahmezustand ein "Aus/Nein" denn schon kennen und befolgen können.
    Hab Geduld, überfordere ihn nicht, schon gar nicht mit irgendeiner Junghundgruppe.

    Und zum Nachbarn: bringe ihm eine nette Kleinigkeit vorbei, bevor er sich beschwert. Einfach ne Flasche Wein und ihm sagen, dass du dran arbeitest, er möge etwas Geduld haben. Ist immer besser als im nachhinein die Wogen glätten zu müssen.

    Eigentlich darf ich den Hund gar nicht anbieten, d.h. auch nicht verschenken:

    Die Änderung im genauen Wortlaut:
    „(2) Das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf
    oder zur Abgabe (Inverkehrbringen ) von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten Haltung oder durch Züchter, die gemäß § 31 Abs. 4 diese Tätigkeit gemeldet haben, sofern sie nicht auf Grund einer Verordnung von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, gestattet. Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet.

    Aber da gibt es gottseidank eine Zusatzbestimmung im Gesetz (Helfstyna, also hast Du recht):

    Ausgenommen davon ist 12. § 8a
    Abs. 2 lautet:
    1. die Vornahme solcher Tätigkeiten im Rahmen oder zum Zweck der Land- und Forstwirtschaft sowie
    2. die Suche von Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere, bei denen die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sind, die nicht bei ihrem bisherigen Halter bleiben können oder dürfen, durch den Halter oder eine gemäß § 30 mit den Pflichten eines Halters betraute Person, Vereinigung oder Institution.“