3. Falls doch ein "Missgeschick" passiert, gibt man nicht einfach so seine Kontaktdaten raus. Unter keinen Umständen.
Der Hund ist ein 11 Monate alter Junghund, der das Kind aus Überschwang angesprungen hat. Da war keine Aggression und schon gar kein Biss. Die Verletzungen des Kindes sind durch den Sturz passiert und weder durch die Zähne noch die Krallen des Hundes. Dass das Kind natürlich trotzdem einen körperlichen (und vielleicht auch seelischen) Schaden davon getragen hat, ist sehr unglücklich. Das kann die TE leider nicht mehr ändern.
Aber ich denke, das OA wird schon unterscheiden können, ob es sich hier um einen gegen Menschen aggressiven gefährlichen Hund handelt oder um einen überschwänglichen Junghund und wird die Situation hoffentlich auch entsprechend beurteilen.
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Hier hat das Kind "nur" blaue Flecken und vermutlich jetzt Angst vor Hunden.
In dem Krankenhaus, in dem meine Schwester arbeitet, liegt zur Zeit ein 4j. Kind im Koma, nachdem es von der überschwenglichen Dogge (6 Monate alt) des Onkels auf dem Bürgersteig umgebolzt wurde, und mit dem Hinterkopf auf eine Steinkante fiel.
Nur mal so zum Thema, es ist ein Unterschied ob der Hund aggressiv oder überschwänglich war.