Zitat
Ich hab die ganze Zeit die Szene beobachtet, weil mir nicht besonders wohl dabei war das die Hunde so dicht am Kinderwagen spielten.
Solange sie nicht mit Stöckchen im Maul in Augenhöhe des Kindes vorbeirennen..
Das habe ich auch schon gesehen. Der Vater (dessen Hund an der Stöckchenjagd auch beteiligt war) sah seelenruhig zu und ich habe mich letztlich vor den Kinderwagen gestellt, damit sein Kind nichts abkriegt. Wenn einer der Hunde im Vorbeirennen dem Kind das Stöckchen ins Gesicht gebrettert hätte, hätte der betreffende HH zwar haften müssen, aber wie sieht es mit der Aufsichtspflicht des Vaters aus?
Daneben gibt es auch noch Leute, denen Hunde generell ein Dorn im Auge sind und die deshalb gezielt versuchen, es HH auch in den Auslaufgebieten ungemütlich zu machen.
Die Leinenpflicht in Parks usw. reicht ihnen nicht. Sie halten sich auch im Auslaufgebiet auf, um sich dort über freilaufende Hunde zu beschweren.
In so einem Fall könnte man versuchen, eine schriftliche Stellungnahme der Stadt einzuholen, ob ein Platzverweis für Personen möglich wäre, die die Nutzung des Auslaufbereichs als solchen beeinträchtigen. Falls nein, wäre die Nutzung nicht möglich, weshalb dir nur übrig bliebe, die Leinenpflicht außerhalb des Bereichs zu ignorieren.
Man geht ja auch nicht auf einen Kinderspielplatz und verhält sich dort so, dass der Zweck des Spielplatzes vereitelt wird. Zum Beispiel, indem man einfach mit einer Gruppe Erwachsener die Spielgeräte belagert. Oder im Sandkasten eine Picknickdecke ausbreitet und Kindern verbietet, sich dem Kartoffelsalat zu nähern.