Du solltest nicht nur einen Satz von meinem Beitrag zitieren, der aus dem Zusammenhang gerissen, natürlich eine andere Bedeutung bekommt.
Natürlich kann ich in einer Gefahrensituation alles in die Hand nehmen, was ich für eine Notwehr brauche und auch anwenden. Gehe ich mit Hund spazieren, habe das nur zur Tierabwehr bestimmte Pfefferspray bei mir, werde angegriffen, darf ich mich auch damit wehren.
Ganz anders sieht es aber aus, wenn ich ohne Hund unterwegs bin und das Zeug zu meinem Schutz bei mir trage. Das ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz das in der Anlage II zu § 2 Absatz 2-4 unter 1.3.5 die Bestandteile eines Reizstoffgerätes regelt. Danach müssen die Wirkstoffe gesundheitlich unbedenklich sein und die Geräte ein amtliches Prüfkennzeichen, welches das bescheinigt, tragen.
Es gibt dazu übrigens auch Gerichtsurteile. Da wurden Teilnehmer von Massenveranstaltungen wegen des Beisichführens von nicht zugelassenen Reizstoffgeräten verurteilt.
Aber, das war ja nicht das Thema. Thema war, es sei generell verboten Pfefferspray gegen Menschen zu richten. Und darauf habe ich geantwortet.