Weiter oben steht doch auch wieder, dass der Hund geangelt wird. Ich kenne es nicht anders. Eigentlich nur zum Drauftreten oder Angeln.
Ich kann es ehrlich gesagt einfach nicht anders und habe es nicht anders kennengelernt, es ist nicht meine Methode. Deswegen lasse ich es halt
Dass andere es schaffen sie anders anzuwenden, spricht doch für das Hilfsmittel 
Mir stellt sich nun auch ein bisschen die Frage, inwiefern sich die praktische Durchführung von Rückruf-erzwingen und Rückruf-absichern unterscheidet?
Beim Rückruf absichern wird lediglich die Schleppleine festgehalten, also das weitere Weglaufen verhindert, ist das so gemeint? Durch den leichten Ruck, der erfolgt, wenn der Hund das Ende der Schleppleine erreicht, gibt es aber doch auch eine Konsequenz / Korrektur - hier ein leichter, negativer Reiz, der den Rückruf dringlicher gestaltet, oder?
Nun muss der Hund nicht jedes Mal heran gezogen werden, das mache ich auch nicht. Aber wenn mein Hund den Rückruf weiter ignoriert, aus welchen Gründen auch immer, und auch auf ein leichtes (!) Zupfen, neuerliches Rufen oder ähnliches, nicht reagiert, dann nutze ich die Schleppleine auch zur konsequenten Durchsetzung meines Kommandos. Jetzt muss ich aber auch gestehen, dass ich weder Dakota, noch Pepper je in die Leine gestemmt zu mir ran schleifen musste ... 
Vielleicht habe ich mich da etwas zu drastisch ausgedrückt. 
Durchgeführt werden und Erzwungen bedeutet hier in erster Linie also:
(a) Ende der Leine im Zweifel erreicht - leichter Ruck
(b) Zupfen an der Schleppleine
(c) Verhindern des Weiterlaufens
(d) Schlussendlich den Rückruf erwzingen, zuerst durch sanften Zug, im Ernstfall deutlicher
Und nicht:
(e) Stumpf ranangeln, wie es etwa in der Flexileinen-Beschreibung steht (
- ernsthaft, lest die euch mal durch - ich weiß, keiner nutzt die wirklich so!
)